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Mieter muss Mangelbeseitigung zulassen

12.02.2010, 15:32 Uhr

Lässt ein Mieter Arbeiten zur Beseitigung eines Mangels nicht zu, muss er die volle Miete weiter zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe hervor, auf das die Miet- und Immobilienrechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hinweisen (Az.: 9 S 206/08). Mietminderungen oder das Zurückhalten von Zahlungen seien nicht zulässig, wenn der Mieter die Reparaturen nicht gestattet.

Stand: 14. September 2009


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