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"Stehpinkler" rechtfertigt Mietminderung

12.02.2010, 15:32 Uhr

Wenn Mieter das Pinkelgeräusch ihres Nachbarn im Wohnzimmer hören können, kann das ein Wohnungsmangel sein. Und ein solcher Mangel rechtfertigt eine Mietminderung von zehn Prozent, entschied jetzt das Landgericht Berlin in einem Fall, auf den der Deutsche Mieterbund in der Hauptstadt hinweist (Az.: 67 S 335/08).

Stand: 17. August 2009

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