Vermieter muss pünktliche Mietzahlung nicht bescheinigen
12.02.2010, 15:32 Uhr
Ein Mieter kann von seinem ehemaligen Vermieter keine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einfordern, nur weil sein neuer Vermieter ein solches Dokument verlangt. Mieter haben nur Anspruch auf eine Quittung für die erhaltenen Mietzahlungen - mehr nicht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. (AZ: 2 C 0686/07)
Stand: 30. September 2009