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Mietkaution: Rückzahlung auch bei Nichtwissen des Vermieters

12.02.2010, 15:32 Uhr

Wer eine Mietkaution zahlt und seine Miet- oder Schadensersatzpflichten erfüllt, hat Anspruch auf Rückzahlung. Der Vermieter dürfe die Rückzahlung nicht mit der Begründung verweigern, er wisse nichts von einer Kautionszahlung. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona (Az.: 314 a C 244/08) hervor, auf das der Mieterverein Hamburg hinweist.

Stand: 05. Oktober 2009


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