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Spielplatzlärm kein Grund für Mietminderung

12.02.2010, 15:32 Uhr

Der Lärm eines nahen Spielplatzes berechtigt Mieter nicht zur Mietminderung. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hin. Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 33 C 2368/08-50).

Stand: 09. Oktober 2009


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