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Recht auf Satellitenschüssel für Heimatsender‎

12.02.2010, 15:32 Uhr

Vermieter müssen ausländischen Mietern eine Satellitenschüssel genehmigen, wenn über Kabel kein Sender aus der Heimat des Mieters empfangen werden kann. Denn Mieter hätten ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse an einer Satellitenschüssel oder Parabolantenne, um Fernsehprogramme aus ihrer Heimat sehen zu können (Az.: VIII ZR 67/08), so der Bundesgerichtshof.

Stand: 11. Januar 2010

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