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Ständiges Zuspätkommen kann den Job kosten

Beschäftigten droht die Kündigung, wenn sie ständig zu spät zur Arbeit kommen. Daran ändert auch ein ärztliches Gutachten nichts, wonach Betroffene wegen eines psychischen Leidens nicht pünktlich sein können. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Thüringen (Az.: 3 Sa 22/07), auf das die Deutsche Anwaltsauskunft hinweist.

In dem Fall war ein Beschäftigter mehr als 100 Mal zu spät zum Dienst erschienen. Sein Arbeitgeber reagierte zunächst mit mündlichen Rügen, schriftlichen Ermahnungen und Abmahnungen. Als der Beschäftigte sich daraufhin aber erneut verspätete, reichte es dem Arbeitgeber: Er kündigte dem Mitarbeiter fristlos. Dieser klagte dagegen und legte ärztliche Bescheinigungen vor, nach denen er an einem psychischen Trauma leide. Dies hindere ihn daran, den genauen Zeitpunkt seines Arbeitsantritts zu steuern.

Die Landesrichter ließen das aber nicht gelten. Zwar dürfe dem Mann nicht fristlos gekündigt werden. Eine Entlassung zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist sei aber zulässig. Falls der Kläger sein Verhalten tatsächlich nicht steuern könne, sei das Arbeitsverhältnis schwer gestört. Denn ein reibungsloser Betriebsablauf sei auf diese Weise nicht möglich. Dem Arbeitgeber sei es daher nicht zuzumuten, den Kläger weiter zu beschäftigen.

Stand: 10. Januar 2010


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