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BMW siegt im Streit um Leiharbeit und Zeitarbeit

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Streit um Leiharbeiter: BMW siegt vor Gericht

16.02.2012, 07:27 Uhr | dpa-AFX, t-online.de

In Leipzig gibt es Streit um den Einsatz von Zeitarbeitern bei BMW (Quelle: dpa)

In Leipzig gibt es Streit um den Einsatz von Zeitarbeitern bei BMW (Quelle: dpa)

Im BMW-Werk Leipzig dürfen auch weiterhin Leiharbeiter beschäftigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Leipzig für 33 von insgesamt 1100 Zeitarbeitern entschieden. Damit wird die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung durch das Urteil der Richter ersetzt.

Weitere Prozesse folgen im Juli

Bis zum Juli verhandeln allerdings noch mehrere Kammern des Arbeitsgerichts in zahlreichen Verfahren über die Beschäftigung von Leiharbeitern in der Leipziger Fabrik des Münchner Autobauers. Der Betriebsrat sperrt sich gegen die Einstellung von Zeitarbeitern. Der Konzern hatte daher Klage eingereicht.

Argumente des Betriebsrats abgeschmettert

Der Vorsitzende Richter Uwe Heymann stellte in der Urteilsbegründung klar, BMW habe nicht gegen Gesetze und Bestimmungen verstoßen und ließ die Argumente des Betriebsrates nicht gelten. In der Fabrik arbeiten derzeit 2800 Stammbeschäftigte.

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Eine Schlappe für die Arbeitnehmervertreter, die nicht hinnehmen wollten, dass mehr als 40 Prozent der Beschäftigten im Leipziger Werk Leiharbeiter sind. Deren Verträge laufen nach ihren Angaben meist nur ein Jahr. Es müsse stattdessen mehr unbefristete Festanstellungen geben, hatte vor kurzem Betriebsratschef Jens Köhler in der "Mitteldeutschen Zeitung" gefordert.

Weitere Jobs in Leipzig geplant

In Leipzig baut BMW zurzeit Modelle der 1er Reihe und des Geländewagens X1. Ab 2013 sollen dort auch BMW-Elektroautos vom Band laufen. Bis dahin investiert das Unternehmen rund 400 Millionen Euro in den Werksausbau und will die Belegschaft um rund 800 Mitarbeiter aufstocken.


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Quelle: t-online.de , dpa-AFX

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Kommentare (209)

zum Forum

Thema: " BMW siegt im Streit um Leiharbeit und Zeitarbeit"

sauerland schrieb: am 15. Februar 2012 um 20:04:38
(207) (113) @Tom
also erstens nicht jeder Leiharbeiter bedeutet nicht ungelernte Kraft zu sein. 2 kann ein Leiharbgeiter nichts dafür, wenn das
Arbeitsamt ihn zwingt bei einer Leiharbeitsfirma ein Jobangebot anzunehmen. 3 gibt es auch bei Leiharbeitern ein Lohngefälle zwischen Fachkraft und ungelernten Kräften, oder glaubst du, ein Unternehmer bezahlt bei gleich. 4 Liegt es an den Eltern den Kinder beizubringen was es bringt in der Schule zu lernen bzw. nichts zu lernen. Ohne Schulabschluss Pech gehabt, so ist e
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UHU schrieb: am 15. Februar 2012 um 20:03:57
(312) (23) Leiharbeiter
Sense, natürlich bekommt ein Leiharbeiter nicht soviel Lohn wie ein Festangestellter und der Stundensatz für einen
Leiharbeiter ist meistens auch höher.Doch rechnet man die Kosten für Krankschreibung ,Urlaub,Abfindung u.s.w. dazu ,ist am Ende der Leiharbeiter nicht nur der Dumme s, sondern auch billiger
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Imperio schrieb: am 15. Februar 2012 um 20:03:11
(614) (49) Leiharbeiter
Dieses Urteil ist ein weiterer Freifahrt-Schein für deutsche Firmen, dass den Weg für noch mehr legalisierte Ausbeutung von
Arbeitnehmern ebnet. Zeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse werden immer weiter ausgeweitet. Die Regierung schaut zu, und ändert nichts daran bzw. will daran nichts ändern. Ein elendiger Witz.
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