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Investmentclubs als Opfer der Abgeltungsteuer?

vom Thu Feb 19 12:36:41 CET 2009 | Berti Kolbow

Investmentclubs verwalten das gemeinsame Vermögen ihrer Mitglieder. Investmentclubs verwalten das gemeinsame Vermögen ihrer Mitglieder. Mit Gleichgesinnten Wissen über die Börse austauschen und gemeinsam mit Wertpapieren handeln - das ist die Idee von Investmentclubs. Manche Anleger leben dort seit langem ihr Hobby aus. Jetzt könnte die Clublandschaft vor einer Schließungswelle stehen. Denn neue Regeln zur Abgeltungsteuer, nach denen Gewinne pauschal an den Fiskus abgeführt werden, sorgen in den Clubs für Verunsicherung: Nach Aussage von Anlegerschützern erhöhen sie den Verwaltungsaufwand deutlich und bergen das Risiko einer Doppelbesteuerung.


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Investmentclubs vor dem Aus?

Dennoch sehen sie keinen Grund zum Aufgeben: "Die neue Regelung ist problematisch. Sie bedeutet aber sicher nicht den Tod der Investmentclubs, wie ihn manche Stimmen prophezeien", sagt Marc Tüngler von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in Düsseldorf. Die DSW versteht sich als Dachverband der Clubs. Erst seit einigen Wochen sind die neuen Regeln in Kraft - und dennoch kommt Tünglers Ermutigung für etliche Anlegergemeinschaften offenbar schon zu spät.

 

Clublandschaft schrumpfte immer mehr

"Viele Clubs, in denen es ohnehin nicht gut lief, haben die neue Steuerproblematik als Anlass zur Auflösung genommen", sagt Tüngler. Zehn Prozent der Clubs gibt es seiner Einschätzung nach nicht mehr. Auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) in München sieht auf die Investmentclubs eine problematische Zeit zukommen. "Die neue Steuerregelung könnte die Clubanzahl noch weiter verringern", sagt Sprecher Lothar Gries. Seit der Euphorie am Aktienmarkt um das Jahr 2000 herum sei die Clublandschaft immer mehr geschrumpft. Nur ein Bruchteil der Clubs habe die vergangenen zehn Jahre überlebt.

Anlegern ist die Lust vergangen

Gründe dafür seien unter anderem die großen Krisen an den Kapitalmärkten und Probleme beim Finden von verwaltungswilligen Depotbanken. Vielen Anlegern sei die Lust an den Clubs vergangen. Die bürokratische Hürde der Abgeltungsteuer reihe sich in diese Gemengelage ein.


Verkauf von Anteilen unterliegt der Steuerpflicht

Heikel werde die Situation immer dann, wenn eines oder mehrere Mitglieder ihren Investmentclub verlassen, erläutert Tüngler. Denn die Clubs seien in der Regel als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert. Wenn ein scheidender Anhänger seinen GbR-Anteil zurückgibt, unterliegt dieser Verkauf der Steuerpflicht. Zu versteuern sind die noch nicht realisierten Buchgewinne unverkaufter Wertpapiere, die das Mitglied anteilig mitgehalten hat.

Wertapiergewinne werden doppelt versteuert

Betroffen von der Abgeltungssteuer sind dabei alle Wertpapiere, die nach dem 31. Dezember 2008 gekauft wurden. Häufig werden diese Wertpapiere zum Zeitpunkt des Austritts gar nicht tatsächlich abgestoßen - das Mitglied wird aus dem Barbestand ausbezahlt. Kommt es später dann zum Verkauf, werden dieselben Wertpapiergewinne noch einmal versteuert, erklärt Tüngler. Die verbliebenen Mitglieder zahlen. Denn die neue Regelung sieht vor, dass die Depotbank die Steuer automatisch an den Fiskus abführt. Dass schon ein Teil davon gezahlt wurde, weiß sie nicht - ihr ist nur der An- und Verkaufskurs des Wertpapiers bekannt.

Clubs mit Bürokratie überfordert?

Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer lässt sich im Nachhinein vom Finanzamt zurückfordern. Voraussetzung dafür ist aber, dass Kursgewinne jedem aktuellen und ausgeschiedenen Mitglied anteilig zugewiesen und den Steuererklärungen beigefügt werden. Bislang bewerkstelligten die Clubs solcherlei Verwaltung mit Hilfe von Excel-Tabellen - Clubs mit einer gewissen Größe dürfte das mit Eintritt der zusätzlichen Bürokratie überfordern. Spezielle Software könnte Abhilfe schaffen.


Verlust für die Aktienkultur

Die Aufgabe von noch mehr Clubs wäre nach Einschätzung der Experten ein herber Verlust für die Aktienkultur. "Investmentclubs sind eine gute Möglichkeit, sich mit Aktien und anderen Anlageformen auseinanderzusetzen", sagt Franz-Josef Leven vom Deutschen Aktieninstitut in Frankfurt/Main. Als "Lernplattform" seien sie zum Beispiel dazu geeignet, Sparer an die Kapitalmärkte heranzuführen und ihnen Zugang zu besseren Informationen zu verschaffen.

Investmentstammtische als Alternative

Die neuen Hürden führen einige möglicherweise "weg vom Investmentclub hin zum Investmentstammtisch", sagt Leven, "aber tot ist die Idee an sich keinesfalls." Das sehen auch die Anlegerschützer so: "Investmentclubs sind als Kontaktbörse und Wissensvermittler notwendiger denn je. Wie schlecht mitunter Privatanleger informiert sind, hat die jüngste Finanzmarktkrise gezeigt", sagt Gries.

Clubs müssen sich mit der Situation arrangieren

Damit eine Doppelbesteuerung im Vornherein ausgeschlossen ist, strebt die DSW eine Sonderregelung für Investmentclubs beim Gesetzgeber an. Das würde auch den bürokratischen Mehraufwand mindern. Im Erfolgsfall würde es aber frühestens 2010 dazu kommen. Bis dahin müssen sich die Clubs mit der Situation arrangieren.

Mehr zur Abgeltungsteuer:
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Berti Kolbow

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