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Abgeltungsteuer: Rentenfonds und Zertifikatefonds verlieren weitere Privilegien

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Fonds verlieren weitere Privilegien

30.09.2008, 10:52 Uhr | Financial Times Deutschland

Ab 2009 gilt die Abgeltungsteuer (Foto: dpa) Ab 2009 gilt die Abgeltungsteuer (Foto: dpa)Der Fiskus schließt ein Schlupfloch vor der Abgeltungsteuer nach dem anderen. Jetzt trifft es die Renten- und Zertifikatefonds. Fonds sollen ihren Bestandsschutz vor der Abgeltungsteuer verlieren, wenn sie in Zertifikate investieren oder Zinserträge über Terminmarktinstrumente nachbilden. Das geht aus dem Jahressteuergesetz 2009 hervor, über das der Bundestag vergangene Woche beraten hat. Darüber hinaus sind weitere Einschränkungen geplant, die zulasten der Nettorendite gehen.

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Steuerschlupflöcher schnellstmöglich stopfen

Der Bundestag hat das Gesetzespaket zwar erst einmal an den Finanzausschuss verwiesen. Strittig sind aber vor allem Fragen zur Umsatz- oder Grundsteuer. In Sachen Abgeltungsteuer wird sich voraussichtlich nicht viel ändern: Die Koalitionsparteien sind sich weitgehend einig darüber, bestehende und noch aufkommende Steuerschlupflöcher bei der Geldanlage zu stopfen. Da bis 19. Dezember Zeit bleibt, Gesetzeskorrekturen anzubringen, könnte das ein oder andere vermeintlich steuergünstige Produkt vom Fiskus noch eingefangen werden. Anleger können sich also nicht in Sicherheit wiegen, wenn sie jetzt investieren.

Bestandsschutz wird nicht ausgehebelt

Anleger können vor 2009 erworbene Fonds nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei verkaufen. Die von den Portfoliomanagern im Fonds reinvestierten Gewinne und ausgetauschte Wertpapiere hebeln den Bestandsschutz nicht aus. Dies soll nun nicht mehr generell, sondern etwa nur für Aktien- oder Hedge-Fonds gelten.

Keine Flucht in Fondsmantel möglich

Beim Direkterwerb der Derivate gibt es schon heute keinen Bestandsschutz mehr, der Gewinn aus jetzt gekauften Papieren unterliegt immer der Steuer. Damit Anleger nicht in einen Fondsmantel flüchten können, wird hier ebenfalls die Steuerpflicht eingeführt. Die im Fonds thesaurierten Gewinne aus nach 2008 erworbenen Zertifikaten gelten dem Anleger einmal jährlich als zugeflossen und unterliegen der Pauschalsteuer von 25 Prozent. Das gilt auch für Anleger, die ihre Fonds noch in diesem Jahr kaufen.

Zinserträge nicht mehr steuerfrei parken

Wenn Gesellschaften über steueroptimierte Fonds gezielt Gewinne aus Veräußerungs- und Termingeschäften konstruieren, nur um über diesen Umweg das Privileg des Bestandsschutzes zu nutzen, gelingt das vielfach nicht mehr. Das gilt für Produkte, die durch Kombination von Wertpapier- und Termingeschäften laufend Erträge erzielen, die dem Marktzins entsprechen. Die Zinserträge der Anleger können anders als zunächst geplant nicht mehr steuerfrei im Fondsmantel geparkt werden. Auf solche Gewinne muss der Fonds einmal jährlich Abgeltungsteuer einbehalten, auch wenn er das Kursplus nicht ausschüttet. Dann verbleiben netto 25 Prozent weniger zur Reinvestition. Diese Regelung soll voraussichtlich für alle nach dem 19. September 2008 georderten Anteile wirken (siehe Beispielrechnung).

Geldmarkt- und Rentenfonds besonders betroffen

Die Verschärfung soll für alle Fondskonzepte gelten, die durch Kopplung von Finanzinstrumenten eine steuerfreie zinsähnliche Rendite erzielen wollen. Das gilt insbesondere für Geldmarkt- und Rentenfonds, die nicht auf klassischem Weg über Anleihen oder Festgelder Zinsen kassieren. Vermutlich betrifft das auch Fonds, die Zertifikatestrukturen über Put, Call oder Stillhalterprämien nachbilden. Der hierdurch erreichte Bonus oder Teilschutzeffekt könnte ebenfalls als zinsähnlicher Ertrag eingestuft werden – aus dem Gesetzestext geht das bislang allerdings nicht explizit hervor. Außen vor bleiben hingegen klassische Rentenfonds, die auf niedrig verzinste Anleihen mit Kursen unter dem Nennwert setzen. Der im Fonds einbehaltene Kursaufschlag bis zur Fälligkeit bleibt für Fondssparer weiterhin steuerfrei.

Fondssparer werden schneller zur Kasse gebeten

Eine Reihe von Anleihen gehen ohne Bestandsschutz in die Abgeltungsteuer über. Das sind etwa Zerobonds und ähnliche abgezinste Papiere, die der Fiskus als Finanzinnovation bezeichnet. Während der Direktanleger die im Kurs aufgelaufenen Zinsen erst bei Fälligkeit oder Verkauf versteuern muss, werden Fondssparer schneller zur Kasse gebeten. Hier wird jährlich ein Viertel Steuer fällig, was den Zinseszinseffekt schmälert. Der Fonds muss nämlich flüssige Mittel bereithalten, um die alljährliche Zahlung an den Fiskus leisten zu können.

Fondsprivileg soll fallen

Nach geltendem Recht kann der Fonds beim Anleihekauf in Höhe der Stückzinsen negative Einnahmen abziehen. Die beim Verkauf ab 2009 erzielten Erlöse gehen in den steuerlich unbelasteten Gewinn. Der Direktanleger hingegen muss die beim Verkauf erhaltenen Stückzinsen sofort versteuern. Auch dieses Fondsprivileg soll fallen – der Fiskus kassiert sofort.

Zinseszins ade

Ein Beispiel: Ein Rentenfonds erzielt mit 1 Millionen Euro über Termingeschäfte jährlich zinsähnliche Erträge von fünf Prozent. Durch die Steueränderung bleiben nach zwei Jahren netto 27.521 Euro weniger im Fonds. Anleger profitieren nicht mehr vom Zinseszinseffekt, weil einmal im Jahr Abgeltungsteuer anfällt.

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Quelle: t-online.de

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