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Abgeltungsteuer: Wie der Fiskus künftig bei Kapitalerträgen zulangt

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Abgeltungsteuer - wie der Fiskus künftig zulangt

01.09.2008, 09:00 Uhr | t-online.de/Wirtschaft / tf

 Steuererklärung (Foto: dpa) Steuererklärung (Foto: dpa)Die neue Abgeltungsteuer kommt, Zeit sich Gedanken über die Geldanlage zu machen. Ab dem 1. Januar 2009 sind Kapitalerträge von der Abgeltungsteuer betroffen. Für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne gilt dann eine einheitliche Steuer von 25 Prozent - Und zwar für alle Kapitalerträge, die den Sparerpauschbetrag von 801 Euro - bei Verheirateten sind es 1602 Euro - übersteigen.

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Abgeltungsteuer - Freistellungsaufträge bleiben gültig

Fiskus kassiert bis zu 28 Prozent

Einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer gehen insgesamt bis zu 28 Prozent der Erträge direkt an den Fiskus. Das heißt, die depotführenden Banken werden die fälligen Steuern direkt an das zuständige Finanzamt weiterleiten. Abgeschöpft wird also an der Quelle, daher auch der Name Quellensteuer.

Spekulationssteuer ade

Die größte Änderung kommt 2009: Die sogenannte Spekulationsfrist entfällt, und zwar komplett. Waren bislang Veräußerungsgewinne bei Aktien, Fonds und anderen Formen der Wertpapieranlage nach zwölfmonatiger Haltefrist steuerfrei, unterliegen künftig sämtliche Spekulationsgewinne der neuen Steuer - unabhängig von ihrer Haltedauer. Veränderungen ergeben sich für zahlreiche Formen der Geldanlage.

Neue Spielregeln ab 2009

Ob für Aktien, Sparguthaben, Anleihen, Fonds-Anteile oder Zertifikate - das Spiel läuft künftig nach anderen Regeln. Welche Veränderungen sich ergeben, lesen Sie im Folgenden:

Abgeltungsteuer - was sich alles ändert

Mehr Zins-Einnahmen für Besserverdiener

Die neue Steuer bedeutet zwar generell für alle Anleger Einschnitte. Je nachdem, wie hoch der bisherige persönliche Steuersatz liegt, kann die neue Regelung neben Nachteilen mitunter aber auch klare Vorteile mit sich bringen. Besonders bei Zinseinnahmen. Hier profitieren diejenigen am meisten, die zu den sogenannten Besserverdienern zählen. Der Grund ist einfach: Bislang waren Zinseinnahmen oberhalb des Freistellungsbetrages mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Je höher dieser liegt, desto attraktiver wird die neue Steuer von lediglich 25 Prozent. Gutverdiener profitieren also am meisten.

Riestern wird interessanter

Aber auch dort, wo alles beim Alten bleibt, ergeben sich indirekt Veränderungen. So etwa gewinnen Lebensversicherungen relativ zu Aktien wieder mehr an Attraktivität. Gleiches gilt für die Riester-Rente, die aufgrund der neuen Steuer künftig vorteilhafter aussieht, auch wenn hier ebenfalls keine direkten Veränderungen greifen.

Immobilien: Lukratives Schuldenmachen

Bei Eigenheimen, vermieteten Objekten oder geschlossenen Immobilienfonds bleibt ebenfalls alles beim Alten. Selbst genutzte Immobilien können nach wie vor steuerfrei veräußert werden, bei nicht selbst genutzten Objekten bleibt ein Verkauf mit Gewinn nach zehn Jahren steuerbefreit. Immobilien sind gegenüber anderen Formen der Geldanlage ab 2009 insgesamt im Vorteil. Interessant wird es für besonders für Vermieter. Sie können auch nach 2009 ihre Schuldzinsen für Baufinanzierung von den Mieteinnahmen abziehen - und zwar zum persönlichen Steuersatz. Für Besserverdienende wird Schuldenmachen dadurch attraktiver.

Mehr Themen:
Riester-Rente - Sparer verschenken 400 Millionen Euro
Steuererklärung - So legen Sie Einspruch ein


Quelle: t-online.de

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