12.10.2011, 10:33 Uhr | AFP, dpa-tmn, bv
P-Konto: Der Pfändungsschutz auf dem Bankkonto ist häufig zu teuer (Foto: imago) (Quelle: imago)
Verbraucherschützer haben zum ersten Mal einen Erfolg gegen hohe Gebühren bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) erzielt. Nach einer Abmahnung habe die VR-Bank Mittelsachsen eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben, teilte die Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen in Leipzig mit. Bei der Bank kostete das P-Konto demnach bisher für Privatkunden 15 Euro pro Monat. Das spezielle Konto soll Schuldnern einen unpfändbaren Freibetrag für die wirtschaftliche Existenz freihalten. Nun könnten Betroffene "ein paar für sie so wichtige Euro sparen" oder überhaupt erst auf ein P-Konto umsteigen, erklärte die VZ.
Seit Juli 2010 haben die Kunden von Banken und Sparkassen das Recht, ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Bereits kurz nach der Einführung beklagten Verbraucherschützer allerdings die vielerorts deutlich höheren Gebühren. Gerade denjenigen, die auf ein P-Konto angewiesen seien, dürften die Banken nicht durch "überzogene Kosten" den Zugang verwehren, erklärte die VZ Sachsen.
Betroffene hätten kaum Möglichkeiten, direkt gegen diese hohen Gebühren vorzugehen. Vor der Umwandlung des eigenen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto sollte daher eine Schuldnerberatung aufgesucht werden. Eventuell könne es sinnvoller sein, das normale Konto weiterlaufen zu lassen.
Auf dem P-Konto bleibt ein Guthaben von 1028,89 Euro pro Kalendermonat vor dem Zugriff der Gläubiger bewahrt. Überweisungen und das Abheben von Geld sind weiterhin möglich. Bisher konnte das Konto zunächst komplett gepfändet werden, der Kontoinhaber war damit finanziell erst einmal lahmgelegt. Das pfändungsfreie Existenzminimum musste erst beim Vollstreckungsgericht beantragt werden, was einige Zeit in Anspruch nahm.
Eigentlich wäre ein vorsorgliches P-Konto für alle Verbraucher eine gute Sache, falls doch einmal eine Pfändung drohen sollte. Doch viele Banken versuchen, das Angebot so unattraktiv wie möglich zu machen. Neben deutlich höheren Gebühren müssen Kunden teils auch Leistungseinschränkungen hinnehmen. So werden P-Konten bei einigen Instituten vom Onlinebanking ausgeschlossen, es wird keine EC-Karte mehr ausgehändigt und teils sogar die Auszahlung von Bargeld verweigert.
Das P-Konto hat aber noch einen weiteren Nachteil. Da es bei der Schufa vermerkt wird, kann es sich negativ auf die Kreditwürdigkeit des Kontoinhabers auswirken. Der Eintrag bei der Schufa ist notwendig, da jede Person nur ein P-Konto haben darf. Wenn ein P-Konto besteht, könnten Vertragspartner ungeordnete finanzielle Verhältnisse vermuten und dann etwa einen Handy-, Kredit- oder Leasingvertrag bzw. eine Kreditkarte verweigern.
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Quelle: dpa-tmn , AFP , t-online.de
lalala schrieb:
am 3. November 2011 um 19:58:00
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p-konto
warum schreiben leute ihr konto in ein p-konto um,weil sie ahnen, da kommt eine pfändung...wohlwissendlich also, dass sie schulden
gemacht haben...man man man, wo sind wir in dieser welt gelandet...steuerzahler ermöglich alles...aber dem ganzen kann man noch einen drauf setzen...p-konto in verbindung mit einer insolvenz...die gläubiger sehen keinen cent!!! natürlich soll es auch diejenigen geben die unverschuldet dahin kommen, aber seien wir mal ehrlich, das ist leider nicht die mehrheit...
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Wühlmaus. schrieb:
am 2. Februar 2011 um 15:38:27
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P Konto
Wenn die Sonne scheint, schenkt dir die Bank einen Regenschirm. Wenn es regnet, nimmt die Bank ihn dir wieder Weg.
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dieter e schrieb:
am 2. Februar 2011 um 13:22:43
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an Angie 09.59
Er schrieb "..angestellter". Es kann nicht jede/r Reinemachefrau, Sozialarbeiter etc. machen. Im übrigen braucht man die
Banken, man muss nur mit ihnen umgehen können und man darf sie nicht ins uferlose agieren lassen (Politik). Komisch, wenn andere Unternehmen ihre Monopolstellung ausnutzen, wen liebgewordenen Gewohnheiten stets teurer werden etc. etc. da hör man nix! Banken haben auch Kosten und Angestellte (auch ohne Boni) die bezahlt werden müssen. Verzichtet ihr doch auf Euer Gehalt!
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