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Abmahnung: Gelbe Karte vom Chef bloß nicht kommentieren!


Beruf & Karriere
Abmahnung: Gelbe Karte vom Chef bloß nicht kommentieren!

dpa-tmn, dpa-tmn

Aktualisiert am 02.01.2012Lesedauer: 2 Min.
Mit einer Abmahnung zeigt der Chef Mitarbeitern die Gelbe KarteVergrößern des BildesMit einer Abmahnung zeigt der Chef Mitarbeitern die Gelbe Karte (Quelle: imago-images-bilder)
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Als Kollegin Berger an einem Montag wieder einmal zu spät in der Firma erschien, wurde sie ins Büro des Chefs bestellt. Dort händigte man der Mitarbeiterin ein Blatt aus, auf dem "Abmahnung" stand - mit einer Auflistung der Tage, an denen sie nicht pünktlich zur Arbeit gekommen war. Was aber tun, wenn der Arbeitgeber auf diese Weise die Gelbe Karte zeigt? Eine Expertin erläutert, wann sich der Abgemahnte mit einem Widerspruch sogar selbst schadet.

Gegendarstellung kann zum Eigentor werden

In 99 Prozent der Fälle sei es das Beste, nichts gegen die Abmahnung zu unternehmen, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Viele Arbeitnehmer hätten zwar das Bedürfnis, für ihre Personalakte eine Gegendarstellung zu schreiben. So wollten sie noch einmal ihre Sicht der Dinge schildern.

Beweispflicht liegt beim Arbeitgeber

"Rechtlich gesehen macht das aber meistens keinen Sinn", warnt Oberthür. Komme es zum Prozess, habe der Arbeitgeber zu beweisen, dass der Arbeitnehmer die Abmahnung zu Recht bekommen hat. So muss der Chef demnach etwa darlegen, dass der Arbeitnehmer seinen Dienst tatsächlich oft zu spät angetreten hat.

Schreibt der Arbeitnehmer aber eine Gegendarstellung, offenbart er damit bereits seine Gegenargumente. "In einem späteren Prozess kann das von Nachteil sein", erklärt Oberthür. "Man gibt dem Arbeitgeber dann schon die eigenen Argumente an die Hand."

Gelbe Karte vom Chef auch für stundenlanges privates Surfen

Eine Abmahnung ist die meist schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Neben einem unpünktlichen Arbeitsbeginn des Mitarbeiters kann der Chef darin zum Beispiel stundenlanges privates Surfen im Netz während der Arbeitszeit rügen.

Abgemahnte sollten die Rüge ernst nehmen, denn auf eine oder mehrere Abmahnungen kann die Kündigung folgen, wenn das kritisierte Fehlverhalten nicht geändert wurde. Bittet der Arbeitgeber den Angestellten, den Erhalt der Abmahnung zu quittieren, gibt es keinen Grund, dies zu verweigern, betont Oberthür.

Erhalt der Rüge kann bedenkenlos quittiert werden

"Viele haben Angst, dass sie mit einer solchen Unterschrift auch den Inhalt der Abmahnung akzeptieren", erläutert die Anwältin. Das sei jedoch nicht der Fall. Mit der Unterschrift könne der Arbeitgeber nur beweisen, dass der Mitarbeiter die Rüge überhaupt erhalten hat.

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