21.02.2010, 16:27 Uhr | apn
Bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen darf die Abwrackprämie nicht als Einkommen angerechnet werden. Dies entschied das hessische Landessozialgericht in einemEilbeschluss. Die Darmstädter Richter erklärten, die Abwrackprämie habe Hartz-IV-Empfängern nicht so zur Verfügung gestanden, dass sie für den privaten Konsum hätte ausgegeben werden können. Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage trete daher nicht ein.
Quelle: dpa , t-online.de
silke1404 schrieb:
am 23. Februar 2010 um 16:36:10
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Abrackprämie HartzIV
Hallo, kann mir ndas mal jemand erklären. Abwrackprämie gab es nur wenn man ein neuse bzw. Jahreswagen zuließ. Das
kosten Geld, mehr als die Abwrackprämie zahlte. Wir konnten diesen "Service" als 4köpfige Famielie mit einem Einkommen von 1400 EUR netto nicht nutzen. Für ein neus Auto oder auch Jahreswagen ist schlicht kein Geld da. Wie finanziert man das, wenn HartzIV zugering??? Ich fahre weiter mein Auto Bj 1993 solange es TÜV hat, geht nicht anders. Vielleicht kann mir jemand erkläre
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Kuschel schrieb:
am 16. Februar 2010 um 20:37:32
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Hartz 4 SÄTZE
Wir sind eine 5 köpf. Familie u beziehen trotz Jobs( wir haben jeder einen Minijob/ denn etwas anderes ist nicht zu kriegen
momentan) - Hartz 4.
Es würde ja schon helfen, den Freibetrag anzuheben, damit sich der Job wieder lohnt und für die Kids wären zusatzleistungen wie klassenausflüge, Bücher ect sinnvoll.
Ausserdem muss ich Frau Mascher zustimmen, eine defekte Waschmaschine wäre für uns eine Katastrophe.. weil wir trotz Jobs nicht die Möglichkeit hätten etwas zurückzulegen.
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