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Kurzarbeitergeld wird verlängert
15.12.2009, 10:05 Uhr | dpa
Die Kurzarbeiterregelung wird um ein Jahr verlängert (Foto: imago) Noch sind nicht alle Entscheidungen gefallen, die für die Bürger im kommenden Jahr wichtig sind. Der Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages etwa muss erst noch der Bundesrat am 18. Dezember zustimmen. Vieles steht aber bereits fest. Was das für Sie bedeutet, lesen Sie hier.
Kurzarbeitergeld wird verlängert
Die in der Wirtschaftskrise als Puffer gegen Entlassungen bewährte Kurzarbeiter-Regelung wird um ein Jahr verlängert. Kurzarbeitergeld, das 2010 erstmals beantragt wird, kann dann aber nur noch maximal 18 Monate lang bezogen werden. Aktuell sind es bis zu zwei Jahre.
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Beitragsbemessungsgrenzen bei der Sozialversicherung
Besserverdiener werden monatlich etwa 18 Euro mehr an Sozialabgaben zahlen müssen. Das bringt die zum Jahreswechsel übliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen mit sich. Sie folgen der Entwicklung der Einkommen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro im Westen und 4650 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze einheitlich um 75 Euro auf 3750 Euro nach oben verschoben. Oberhalb dieser Grenzen werden keine Sozialabgaben auf das Einkommen fällig.
Krankenkassen: Versicherungspflichtgrenze steigt
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 48.600 Euro auf 49.950 Euro pro Jahr. Wer drei Jahre lang oberhalb dieser Schwelle verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Alle Krankenkassen können von 2010 an pleitegehen - auch Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und andere regionale Kassen. Bislang waren nur Kassen unter Bundesaufsicht - wie Barmer und DAK - insolvenzfähig. Bei einer Pleite haften die anderen Kassen der jeweiligen Kassenart.
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Pflegeversicherung zahlt etwas mehr
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen. Pflegehilfe: Pflegestufe 1 von 420 auf 440 Euro, Stufe 2 von 980 auf 1040 Euro, Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro. Pflegegeld: Stufe 1 von 215 auf 225, Stufe 2 von 420 auf 430, Stufe 3 von 675 auf 685 Euro. Vollstationäre Versorgung: Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro, Härtefälle von 1750 auf 1825 Euro. Kurzzeitpflege: 1470 auf 1510 Euro.
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Quelle: t-online.de
, dpa