09.05.2011, 17:58 Uhr | dpa-AFX
Aldi Nord zahlt laut einem Medienbericht 50.000 Euro im Zusammenhang mit einer jahrelangen versteckten Unterstützung der Arbeitnehmer-Organisation AUB. Mit dieser Geldauflage der Staatsanwaltschaft Essen ende ein Ermittlungsverfahren unter anderem gegen den Chef des Handelskonzerns, Hartmuth Wiesemann, bei dem es um den Verdacht von Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz ging, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
Unter dieser Bedingung habe die Justizbehörde das Verfahren gegen Wiedemann eingestellt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Essen konnte den Sachverhalt am Wochenende zunächst nicht bestätigen. Die Gewerkschaft Ver.di, die Wiedemann und andere Aldi-Manager angezeigt hatte, bestätigte die Angaben der Zeitung. Bei Aldi Nord war niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Das in Essen ansässige Unternehmen verbreitete aber laut SZ eine "Klarstellung": Aldi Nord habe die Geldauflage nur akzeptiert, um das Zeit und Geld kostende Ermittlungsverfahren endlich zum Abschluss zu bringen. Bei Wiesemann liege keine "Schuld" vor. Ohne jegliche Auflage eingestellt habe die Staatsanwaltschaft Verfahren gegen andere Verwaltungsrats-Mitglieder.
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Die AUB war lange Zeit von Siemens versteckt finanziert worden, um ein unternehmerfreundliches Gegengewicht zur IG Metall zu schaffen. Auch Aldi Nord habe heimlich Geld gegeben, schreibt die Zeitung. Ein damit finanzierter AUB-Referent habe Aldi-Betriebsräte geschult. Ein strafbarer Verstoß wegen unzulässiger Einflussnahmen auf Betriebsratswahlen sei dies jedoch nicht, entschied die Staatsanwaltschaft laut SZ. Wiesemanns Verschulden sei daher "als gering zu bewerten".
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Quelle: dpa-AFX , t-online.de
max 100 schrieb:
am 9. Mai 2011 um 11:18:06
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Aldi Nord
Hier handelt es sich meines Erachtens um einen groben Vertrauensmissbrauch gegenüber unbedarften Arbeitnehmern ! Wer würde denn
schon einer "Gewerkschaft" vertrauen die vom Arbeitgeber gesponsert wird ? Die Beurteilung duch die Staatsanwaltschaft empfinde ich jedenfalls nicht als gerecht sondern betont Arbeitgeber freundlich und somit das absolut falsche Signal an Millionäre gegenüber sozial schwachen Arbeitnehmern. Aber so ein Staatsanwalt ist ja auch kein Arbeitnehmer sondern Beamter!
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Odin schrieb:
am 9. Mai 2011 um 10:49:59
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Pranger und auspeitschen,
waren noch bis Mitte des 19. Jhrd. durchaus probate Mittel Rechtssicherheit herzustellen, z. B. im Falle von Betrug
beim Einsatz von Maßen oder bei Korruption. Wir haben das BtrVG doch nicht aus Jux und Dollerei, sondern als Gegengewicht zu Einflussnahmemöglichkeiten, über die Arbeitnehmerschaften im Gegensatz zu Arbeitgebern nicht verfügen. Wenn also Richter und Staatsanwälte meinen diese Recht aushebeln zu können, nun ja, plädiere ich für den ersten Satz, q.e.d.
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Tommy schrieb:
am 9. Mai 2011 um 10:09:25
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Aldi
So einfach können sich die Verbrecher in der BRD frei kaufen.
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