09.04.2010, 07:45 Uhr | apn / t-online.de/business
Kein Bier mehr am Arbeitsplatz - über diese neue Anweisung der Unternehmensleitung waren Hunderte Mitarbeiter der dänischen Brauerei Carlsberg so verärgert, dass sie in den Streik getreten sind. Im Großraum Kopenhagen kam es dadurch sogar zu Verzögerungen bei der Bier-Auslieferung.
Die Firmenführung hatte Anfang des Monats strengere Alkohol-Richtlinien in Kraft gesetzt und sämtliche Bier-Kühlschränke in der Firma entfernt. Seitdem dürfen die Mitarbeiter nur noch in ihrer Mittagspause in der Kantine Bier trinken - zuvor konnten sie sich den ganzen Tag über an den Kühlschränken bedienen.
Die einzige Beschränkung bisher war "dass man bei der Arbeit nicht betrunken sein durfte", sagte Unternehmenssprecher Jens Bekke. Es sei jedem einzelnen überlassen gewesen, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Aus Protest gegen die strengeren Regeln legten am ersten Tag des Streiks (7. April) etwa 800 und am zweiten Tag des Ausstands (8. April) rund 250 Mitarbeiter die Arbeit nieder.
Die Carlsberg-Lastwagenfahrer schlossen sich dem Streik aus Solidarität an, obwohl sie laut Bekke von den neuen Richtlinien ausgenommen sind. Sie dürfen sich drei Biere aus der Kantine mitnehmen, weil sie häufig keine Zeit haben, dort ihr Mittagessen einzunehmen. Die Lastwagen der Brauerei sind Bekke zufolge mit Atemluftsensoren und Zündsperren ausgestattet, die verhindern, dass betrunkene Fahrer den Motor starten.
Auch in deutschen Brauereien ist es nicht ungewöhnlich, die Belegschaft mit dem eigenproduzierten Gerstensaft zu versorgen: Jever-Mitarbeiter erhalten jeden Monat den so genannten Haustrunk - fünf Kästen Selbstgebrautes im Monat. Beschäftigte bei Veltins verfügen über ein so genanntes Haus-Deputat. Danach bekommen gewerbliche und technische Mitarbeiter laut derwesten.de pro Arbeitstag 2,5 Liter Bier, Angestellte zwei Liter. Bei den Brauereien werden diese Zugaben im Manteltarifvertrag geregelt.
Ein Freibrief für ungehemmtes Zechen im Job ist das aber sicherlich nicht: Hierzulande können Chefs dem Alkoholkonsum im Betrieb durchaus einen Riegel vorschieben. Trinkt ein Mitarbeiter öfter mal einen über den Durst, hat der Arbeitgeber das Recht, ihn abzumahnen und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung anzudrohen. Ist der Arbeitnehmer allerdings nachweislich alkoholkrank, hat er besondere Rechte. Er darf zum Beispiel nicht fristlos entlassen werden und der Arbeitgeber muss ihm die Möglichkeit einer Entziehungskur anbieten.
Streit um den Alkoholgenuss in der Firma kann ein betriebliches Alkoholverbot verhindern. Die betriebliche Sicherheit und das Interesse an ungeminderten Arbeitsleistungen haben in dem Fall mehr Gewicht als das Persönlichkeitsrecht des einzelnen Mitarbeiters, schreibt das Arbeitsrechtportal des Verlags der Deutschen Wirtschaft, arbeitsrecht.org. Der Betriebsrat - sofern vorhanden - muss allerdings zustimmen. Alkoholtests bedürfen grundsätzlich der Einwilligung des Mitarbeiters.
apn / t-online.de/business
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