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Altschaden verschwiegen: Versicherung muss nicht zahlen

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Altschaden verschwiegen: Versicherung muss nicht zahlen

11.10.2011, 14:00 Uhr | Özkan Canel Altintop

Kfz-Versicherung: Altschaden besser nicht verschweigen (Quelle: imago)

Kfz-Versicherung: Altschaden besser nicht verschweigen (Quelle: imago)

Wer seiner Versicherung gegenüber einen Altschaden an seinem Fahrzeug verschweigt, muss mit Konsequenzen rechnen. Schlimmer wird es, wenn ein Erstschaden auf Gutachtensbasis bereits abgerechnet und ersetzt, die Schäden aber nicht repariert wurden. Dann muss der Fahrzeughalter bei einem weiteren Schadensereignis genau vorgetragen, welche Schäden neu eingetreten sind. Nur diese sind dann von der Versicherung zu ersetzten, stellte das Amtsgericht (AG) München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klar (Urt. v. 14.04.2011, Az. 271 C 10327/10).

Hagelschaden wurde ersetzt

Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer eines Peugeot im Juni 2008 an seinem Fahrzeug einen Hagelschaden erlitten und von einem Sachverständigen die Höhe des Schadens feststellen lassen. Seine Versicherung rechnete damals auf der Basis des Gutachtens ab und erstattete 2409 Euro. Das Fahrzeug selbst wurde nicht repariert.

Im darauffolgenden Jahr hagelte es erneut. Wieder ließ der Eigentümer die Höhe des Schadens feststellen. Der Gutachter stellte in Unkenntnis einen Schaden in Höhe von 2625 Euro fest. Die Versicherung erstattete aber nur 66 Euro. Die Rechnung lautete: 2625 Euro minus 2409 Euro minus 150 Euro Selbstbeteiligung.

AG München: neuer Schaden muss vorgetragen werden

Die Klage des Fahrers vor dem AG in München wurde abgewiesen. Die Richterin erklärte, dass der Kläger die neuen Schäden durch den zweiten Hagel genau vortragen müsse. Der Anspruch umfasse nämlich nur die Kosten, die zur Wiederherstellung des vorherigen Zustandes notwendig sind.


Quelle: t-online.de

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Kommentare (4)

zum Forum

Thema: "Altschaden verschwiegen: Versicherung muss nicht zahlen"

siggi schrieb: am 12. Oktober 2011 um 13:23:01
(1) (1) Alter Schaden.
Die Versicherungen suchen seit neuem immer eine Lücke um nicht zahlen zu müssen,und diese Lücke lassen die sich vom
Gesetzgeber bestätigen. Ein kleiner nicht Nennenswerter Schaden am Auto und genau an dieser Stelle färt mir ein anderer rein,muss ich dann einen Teil selber bezahlen,was ist das denn??
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Amacker schrieb: am 12. Oktober 2011 um 10:47:24
(4) (0) @N. ter Beil
Was hat denn eine Straftat zu tun mit einer gekürzten Versicherungsleistung. Hier wurde niemand bestraft, lediglich die
Versicherungsleistung wurde so berechnet wie es dem tatsächlichen Schaden entspricht.
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Autofahrer schrieb: am 12. Oktober 2011 um 10:15:08
(6) (0) Betrug
Gutes Urteil. Denn Betrug geht IMMER zu Lasten aller Versicherungsnehmer.

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