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Arbeitnehmerdatenschutz-Gesetz: Politik will mehr Tabus in Vorstellungsgesprächen

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Neue Regeln für Bewerberdaten?

16.11.2009, 10:01 Uhr | AFP

Bewerbungsgespräch: Azubis sind oft schlecht vorbereitet. (Foto: Imago)

Bewerbungsgespräch: Azubis sind oft schlecht vorbereitet. (Foto: Imago)

Chefs sollen künftig Bewerber nicht mehr so genau unter die Lupe nehmen dürfen wie bislang. Einige Fragen sollen komplett tabu werden - zumindest, wenn es nach der neuen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geht. Denn die FDP-Politikerin will ein Arbeitnehmerdatenschutz-Gesetz auf den Weg bringen.

Grauzonen ausschalten

Mit einem solchen Gesetz solle unter anderem geregelt werden, welche Fragen bei Bewerbungsgesprächen generell unzulässig seien, sagte sie im Deutschlandradio Kultur. Derzeit gebe es in diesem Bereich viele Grauzonen. Nötig sei eine sichere Rechtsgrundlage, "damit dann Arbeitgeber genau wissen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen". Das sei auch sinnvoll, damit diese Frage nicht immer wieder in Gerichtsverfahren geklärt werden müsse, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger.

Informationelle Selbstbestimmungsrecht

Ein solches Gesetz sei dringend, sagte die FDP-Politikerin. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, bei einem solchen Gesetz gehe es einerseits um das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmer, andererseits aber auch um das "berechtigte Anliegen" der Arbeitgeber, geeignete Kandidaten zu finden. Dennoch seien bestimmte Fragen in Bewerbungsverfahren generell unzulässig.

Daten für Entlassung missbraucht

Es gebe offenbar derzeit einen Trend unter Arbeitgebern, möglichst viel von Mitarbeitern und Bewerbern wissen zu wollen. Sie äußerte den Verdacht, dass diese Daten auch dazu dienen könnten, bestimmte Arbeitnehmer in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wieder loszuwerden. Die Arbeitgeber machten sich ein Bild vom Gesundheitszustand der Mitarbeiter, um dann "vielleicht in Zeiten wirtschaftlicher Krise (...) zu sagen, wem können wir denn am ehesten eine Kündigung aussprechen".

Test in Zusammenhang zu Beruf

In der jüngsten Vergangenheit wurde immer wieder bekannt, dass sich Bewerber häufig bei der Einstellung besonderen Gesundheitschecks unterziehen müssen. Der Autobauer Daimler etwa verlangt eine Blutprobe von den Bewerbern. Grundsätzlich gilt den Arbeitsrechtlern zufolge, dass nur Tests erlaubt sind, die in Zusammenhang zum Beruf stehen. So kann also von einer Krankenschwester ein medizinischer Test verlangt werden. Die Grauzone besteht aber darin, wie weit solche Checks gehen dürfen. Hier fehlen noch die konkreten Regelungen.

Tabufragen im Bewerbungsgespräch

Ähnlich verhält es sich mit Fragen an den angehenden Mitarbeiter. Bereits heute gibt es Regelungen, welche Fragen gestellt werden dürfen und welche nicht. So ist etwa eine Frage nach den finanziellen Verhältnissen normalerweise nicht zulässig. Anders verhält es sich aber, wenn der Bewerber für einen Job mit Geldfluss vorspricht. Bewerbern steht jederzeit offen, auf bestimmte Fragen nicht zu antworten. In der Praxis bedeutet das aber, dass ihnen der Job dann wohl durch die Lappen gehen wird.


AFP  

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