23.06.2008, 18:07 Uhr | pressetext.de / dpa / T-Online
Arbeitslose werden bespitzelt (Foto: dpa) Die Überwachungsaffäre um Bespitzelung von Beschäftigten weitet sich aus. Nun sollen auch Hartz-IV-Empfänger bespitzelt worden sein - durch die Bundesagentur für Arbeit. Brisante Details: Die Arbeitsagentur soll Spitzel-Protokolle erstellt haben, worin Überwachungs-Aktivitäten dokumentiert seien. Das berichtet der "Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag" (SHZ) unter Berufung auf den Datenschutz-Beauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert. Darüber hinaus gebe es rechtswidrige Video-Überwachungen, so das Blatt.
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Private Details in Protokollen
In den Protokollen würden private Details und Informationen über Arbeitslose festgehalten, die nicht mit der Thematik der Arbeitslosigkeit oder der Sozialhilfe in Zusammenhang stehen. Die Existenz der Mitschriften wird vonseiten der Arbeitsagentur bestätigt. "Dass die Arbeitsagenturen andernorts solche Informationen erfassen, kann ich nicht ausschließen", sagte Silke Hansen, Sprecherin der Arge Flensburg. "In Flensburg werden die Protokolle jedoch ganz sachlich verfasst", stellte Hansen klar.
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Außendienstmitarbeiter sollen Schränke durchwühlt haben
"Dass es die Spitzel-Protokolle gibt, wurde im Rahmen unseres Kontrollvorgangs dargelegt und im Tätigkeitsbericht festgehalten. Bei welchen Arbeitsagenturen Spitzel-Protokolle geführt werden, wurde von unserer Seite bewusst nicht veröffentlicht", erklärte Thilo Weichert. Außendienstmitarbeiter der Arbeitsagentur sollen sogar Schränke der Hartz-IV-Empfänger durchwühlt haben. "Sechs Zigaretten im Aschenbecher der Küche, im Flur befindet sich in einem Schrank eine Plastikdose mit Weihnachtskugeln", lautet der Auszug aus einer der Mitschriften. "Er erscheint weder verschwitzt noch abgehetzt. Dagegen bilden sich zum Ende des Gesprächs Schweißperlen auf seiner Oberlippe", beschreibt das Protokoll den Gemütszustand des Arbeitslosen in der Unterredung mit dem Außendienstmitarbeiter. "Eigentlich werden die Protokolle erstellt, um Missbrauch in der Verteilung der Arbeitslosengelder zu verhindern", so Hansen.
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Datenschützer fordert Konsequenzen
Gegenüber dem "Schleswig-Holsteiner Verlag" findet Weichert drastische Worte zu den Vorfällen. "Was sich wie ein Protokoll der Stasi der DDR liest, ist in Wahrheit der Prüfbericht des Außendienstes einer Arge", wird der Datenschützer in dem Bericht zitiert. Als Folge fordert Weichert klare Konsequenzen und eine bessere Ausbildung: "Die Mitarbeiter müssen den Unterschied zwischen Hausbesuchen und Hausdurchsuchungen, einer Befragung und einem Verhör kennen", heißt es in dem Bericht weiter. Weichert fordert deshalb eine bessere Schulung der Mitarbeiter, die vielerorts offenbar zu kurz komme, denn die Liste der Beschwerden über die Spitzelpraktiken von Sozialbehörden sei lang.
Überwachungen bei Lidl brachten Stein ins Rollen
Ins Rollen gebracht wurde die Diskussion um Abhörpraktiken und Protokolle durch den vom "Stern" aufgedeckten Fall beim Discounter Lidl. Über diesen Fall hinaus berichtete der "Stern" am Mittwoch in einer Vorabmeldung von weiteren Discountern, die ihre eigenen Mitarbeiter bespitzeln. Betroffen seien die Arbeitnehmer bei Ketten wie Penny, Plus, Netto und Norma. Auch das Unternehmen Aldi Süd, dem bisher keine Mitarbeiterüberwachung nachgewiesen werden konnte, hat in mindestens sieben Fällen in Brandmeldern versteckte Kameras installiert, heißt es in dem Bericht. Die Handelsketten setzen Kameras und Detektive ein, um die Beschäftigten zu überwachen. Zu Bespitzelungen sei es in zumindest 150 Filialen verschiedener Unternehmen gekommen.
Kontendaten von Hartz-IV-Empfängern wohl nicht abgefragt
Unterdessen scheinen sich Befürchtungen von Sozialverbänden als gegenstandslos zu erweisen, Jobcenter und Arbeitsagenturen würden massenhaft von ihrer neuen Möglichkeit Gebrauch machen, Kontendaten von Hartz-IV-Empfängern abzufragen. Wie in der vergangenen Woche bekannt wurde, haben Sozialbehörden 2007 bundesweit tatsächlich nur 309 Kontenabfragen in Auftrag gegeben, nach 286 im Vorjahr, berichtete die "Thüringer Allgemeine" unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium. Diese Möglichkeit ist den Sozialbehörden in Fällen eingeräumt worden, wenn sie Leistungsmissbrauch befürchten.
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