Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Jobs >

Arbeitsrecht: Arbeitgeber muss Zeugnis-Erteilung nachweisen

...

Arbeitszeugnis-Streit: Gericht lässt nachlässigen Chef zahlen

20.05.2011, 11:24 Uhr | dpa / t-online.de/business, sia

Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitszeugnisse auszustellen. (Foto: imago)

Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitszeugnisse auszustellen. (Foto: imago)

Über die Bedeutung von Arbeitszeugnissen streiten die Experten - aber kaum ein Jobsuchender wagt es, eine Bewerbung ohne sie abzuschicken. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitern, die aus der Firma ausscheiden, ein Zeugnis auszustellen - und notfalls dafür zu sorgen, dass diese das Dokument auch erhalten. Kümmert sich der Chef nicht darum, kann das für ihn teuer werden. Wir erklären, wann nachlässigen Arbeitgebern eine Geld- oder Haftstrafe droht.

Zwangsgeld oder Haftstrafe droht

Der Arbeitgeber muss einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz zufolge nachweisen, dass er einem Mitarbeiter ein Zeugnis erteilt hat. Geht das Dokument auf dem Postweg verloren, so muss er notfalls ein neues ausstellen und ermöglichen, dass der Mitarbeiter das Schriftstück abholen kann. Andernfalls droht nach der Entscheidung der Mainzer Richter ein Zwangsgeld oder gar Zwangshaft (Az.: 10 Ta 45/11).

Beschwerde abgewiesen

Das Gericht wies damit die Beschwerde eines Arbeitgebers zurück. Dieser wehrte sich gegen ein vom Arbeitsgericht Koblenz verhängtes Zwangsgeld von 600 Euro. Er war zuvor verurteilt worden, einem Mitarbeiter ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis auszustellen. Dem Beschäftigten zufolge ging das Schriftstück aber nie bei ihm ein. Der Arbeitgeber selbst behauptete, er habe das Zeugnis in die Post gegeben.

Arbeitgeber muss Anspruch des Mitarbeiters erfüllen

Auf die Aufforderung des Arbeitsgerichts, nachzuweisen, dass der Mitarbeiter das Zeugnis erhalten habe, oder gegebenenfalls erneut ein Original des Dokuments zuzusenden, reagierte der Arbeitgeber nicht. In der Folge wies auch das LAG seine Klage ab. Der Mitarbeiter habe einen Anspruch auf das Zeugnis - und das Unternehmen müsse das ihm Zumutbare tun, um diesen Anspruch zu erfüllen.

Generell hat jeder Arbeitnehmer nach Paragraf 630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, erläutern die Experten des Portals arbeitszeugnis.de. Diese Regelung gilt laut Paragraf 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) auch für Auszubildende. Auch Praktikanten können ein Zeugnis anfordern, auch wenn sie nur kurz im Unternehmen tätig waren. Arbeitnehmer können demnach das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an verlangen. Der Anspruch auf den Leistungsnachweis erlischt regulär nach drei Jahren, in Tarifverträgen können jedoch frühere Verjährungsfristen festgelegt sein.

Einfaches Zeugnis erfüllt gesetzliche Mindestanforderungen

Um die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen, muss der Arbeitgeber in einem Zeugnis lediglich Angaben zur Person des Beschäftigten sowie zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses machen. In dem Fall handelt es sich dann um ein so genanntes einfaches Arbeitszeugnis. Die "qualifizierte" Variante hingegen enthält außerdem eine Beurteilung der Qualifikation, der Arbeitsleistung und des dienstlichen Verhaltens des Beschäftigten durch den Arbeitgeber.


Quelle: dpa

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Arbeitsrecht: Arbeitgeber muss Zeugnis-Erteilung nachweisen" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Arbeitsrecht: Arbeitgeber muss Zeugnis-Erteilung nachweisen" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (0)

zum Forum

Thema: "Arbeitsrecht: Arbeitgeber muss Zeugnis-Erteilung nachweisen"

Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Shopping

Einkaufswelt
Himmlischer Weingenuss
Spitzenweine bei Hawesko

6 Fl. 2010er Condesa Eylo Verdejo + Karaffe für nur 39,- € statt 72,30 €. von Hawesko

Einkaufswelt
Passform-Mode für Damen
Premium-Mode mit perfekter Passform - von RAPHAELA by BRAX

Modische Multitalente für Business und Freizeit - für Frauen mit jedem Figur-Typ. zum XXL-Special

Einkaufswelt
Festnetz Flat Optionen
Festnetz Flat Option - Endlos ins deutsche Festnetz telefonieren. Volle Kostenkontrolle - von congstar.de

Endlos ins deutsche Festnetz telefonieren. Volle Kostenkontrolle. von congstar.de

Einkaufswelt
Stilsicher in jeder Situation
Stilvolle Herrenanzüge von Daniel Hechter

Modische Herrenanzüge von Daniel Hechter für Business und beson-
dere Anlässe. zum Special


Downloads & Shops

Minus 29%: CutOut PRO
CutOut PRO (Quelle: Softwareload)

Der Meister für feinste Freistellungen und präzise Montagen. mehr

THW Simulator 2012
THW Simulator 2012 (Quelle: rondomedia)

Fahrzeuge bergen, Brücken bauen und mehr. Jetzt kaufen


Aus anderen Bereichen

Wo ist das Gold der Bundesbank?
Zentralbank-Barren der Deutschen Bundesbank (Quelle: dpa)

Böser Verdacht gegen Währungshüter. mehr

Frank Elstner: "Paola ist am Boden"
Ein Foto aus glücklicheren Tagen: Kurt Felix, Gattin Paola und Frank Elstner (Quelle: dpa)

Er spricht über Kurt Felix und seine Witwe. mehr


Anzeigen

Anzeige
Wirtschaft
Unsichtbare Gefahr verunsichert

Bürgerinitiativen gegen Stromleitungen. zum Video

Einkaufswelt
Jeans mit Push-up Effekt
Jeans mit Wow-Effekt: Push-up Jeans von neckermann.de.

Für den ultimativen Sitz - jetzt schon ab 19,99 €. von neckermann.de

Partner-Angebot
Gehaltsvergleich
Gratis-Check mit über 280 Tätigkeitsbereichen

Nutzen Sie jetzt unseren Gratis- Check für über 300 Berufe. mehr

Anzeige
Girokonto für 0,- Euro
 (Quelle: norisbank)

Das kostenlose Top-Girokonto der norisbank. Jetzt informieren

Anzeige
Silber-Sonderangebot
Silbermünzen: 25 x Silber Unze Maple Leaf zum Sonderspreis. (Quelle: ophirum.de)

Exklusiv für Nutzer von t-online.de. zum Angebot

Anzeige

Anzeige
iPad gewinnen
 (Quelle: fxDirekt Bank)

Am Börsenspiel teilnehmen und gewinnen. Jetzt mitmachen

Hartz-IV im Quiz

Was wissen Sie über Hartz IV? Hartz-Quiz

Anzeige
Radwandern im Allgäu
Deutschlandreisen bei t-online.de Reisen (Quelle: Hersteller)

Auf über 250 Kilometern Rad- wanderwegen. 7 Ü/F ab 219,- €/P.

Börsen-Gezwitscher
Börsenradar auf Twitter

Das Börsenradar-Team zwitschert auch auf Twitter. Folgen Sie uns!

Geld-Newsletter
Werktags die wichtigsten Neuigkeiten rund um Wirtschaft und Finanzen per E-Mail in Ihr Postfach  (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Aktuelle Wirtschafts- Themen täglich ins Postfach. mehr


Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige