05.05.2011, 10:32 Uhr | dpa-tmn
Praktikanten sollten auf einen schriftlichen Vertrag beharren. (Foto: imago)
Praktikanten mögen zu den kleinsten Lichtern im Unternehmen gehören - doch das bedeutet nicht, dass sie sich alles gefallen lassen müssen. Wir zeigen, auf welche Rechte Praktikanten pochen können - und worauf sie unbedingt achten sollten.
Dazu gehört beispielsweise ein schriftlicher Vertrag, erklärt Susanne Schneider, Mitgründerin und Vorsitzende des Vereins "fairwork", der sich für die Rechte von Praktikanten einsetzt. Denn dann hätten Hospitanten im Streitfall etwas in der Hand, auf das sie sich berufen können.
Höchstarbeitszeit, Pausen oder Ausgleich für Sonn- und Feiertagsdienste: Für all diese Dinge hat der Gesetzgeber Regeln geschaffen. Und diese gelten auch für Praktikanten. Das bedeutet konkret: Der Praktikant in der Medienbranche, der nachts noch auf einem Dreh ist, muss am nächsten Morgen nicht wieder im Büro auf der Matte stehen, sondern hat Anspruch auf Ausgleich. Einige Sonderregeln gelten aber bei Pflichtpraktika, die im Studium gemacht werden müssen.
Was jeder Praktikant wissen sollte: Er hat ein Anrecht auf ein Zeugnis, erläutert Expertin Schneider. Darin sollten Zeit, Ort und Tätigkeit sowie eine Beurteilung des Praktikanten enthalten sein. Wichtig ist demnach außerdem, sowohl die Arbeitszeiten als auch die Aufgaben, die im Praktikum erledigt werden, nachzuhalten.
"Zum Beispiel kann der Praktikant sich morgens und abends eine E-Mail an seine private Adresse schicken, damit er weiß, wie lange er da war", rät Schneider. Das hilft möglicherweise in einem Praktikum, in dem der Hospitant ausgebeutet wird. Dann kann dieser dem Chef in einem klärenden Gespräch die Dokumente zeigen. Bringt das keine Lösung, rät Schneider, notfalls vor Gericht zu ziehen. "Die Gerichte stehen auf der Seite der Praktikanten. Diejenigen, die geklagt haben, hatten auch Erfolg", betont die Fachfrau.
Viele Absolventen sehen das Praktikum nach dem Abschluss als Möglichkeit, den Berufseinstieg zu schaffen - davon rät Schneider jedoch ab. "Statistisch gesehen bekommen die wenigsten nach einem Praktikum ein Jobangebot", warnt sie. Inzwischen sei es unter Absolventen üblich, den ersten Arbeitsplatz sechs Monate oder sogar länger zu suchen. Niemand solle Angst vor der Lücke im Lebenslauf haben, sagt Schneider. "Lieber arbeitssuchend melden, jobben und Bewerbungen schreiben, als aus Verlegenheit noch ein Praktikum machen", lautet ihre Empfehlung.
Quelle: dpa-tmn
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