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Arbeitsrecht: Bei Kündigungen gibt es keine Bagatellen

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BAG-Präsidentin: "Es gibt keine Bagatellen"

29.12.2009, 10:27 Uhr | AFP / dpa-AFX / t-online.de/business

Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts  (Foto: Martin Schutt dpa/lth)

Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (Foto: Martin Schutt dpa/lth)

Rauswurf wegen Pfandbons, einer Frikadelle oder ein paar Maultaschen: Auf die Seite von Chefs, die Mitarbeitern schon wegen kleinster Vergehen die Kündigung aussprechen, hat sich jetzt die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gestellt: Ingrid Schmidt hat Verständnis für Arbeitgeber gezeigt, die Angestellte wegen Bagatellen entlassen - und Kritik an der Rechtsprechung zurückgewiesen.

Schmidt: Verhalten zeugt von "fehlendem Anstand"

"Es gibt keine Bagatellen", sagte Schmidt im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung". Seit Jahrzehnten gelte die Rechtsprechung, wonach Diebstahl oder Unterschlagung auch geringwertiger Sachen ein Kündigungsgrund sei. Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber etwas entwenden, zeigten ein Verhalten, das "mit fehlendem Anstand" zu tun habe. "Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Oder eine Klo-Rolle, oder stapelweise Papier aus dem Büro?", so die BAG-Präsidentin.

Kritik an Rechtsprechung "völlig daneben"

Schmidt verteidigte die Richter unterer Instanzen, die sogenannte Bagatellkündigungen im zu Ende gehenden Jahr für rechtmäßig erklärt hatten. "Jeder frage sich mal, wie viel er sich denn aus der eigenen Tasche nehmen lassen würde, bevor er reagiert." Die Kritik von Gewerkschaftern und Politikern sei "völlig daneben" gewesen, sagte sie. Die Richterin bezweifelte zudem die Wirksamkeit eines von der SPD geplanten Gesetzes zum Schutz vor Bagatellkündigungen.

"Wo genau ist denn die Grenze zur Bagatelle?"

"Neue Gesetze sollten mehr Probleme lösen als schaffen. Ein neues Gesetz müsste die Frage beantworten, wo genau ist denn die Grenze zur Bagatelle?", betonte Schmidt der Nachrichtenagentur ddp zufolge. Werde die Grenze beispielsweise bei fünf Euro festgelegt und vor dem Arbeitsgericht lande ein Fall, in dem es um 5,10 Euro geht, dann müsse man sich fragen, ob wegen zehn Cent das ganze Klavier zum Spielen gebracht werden solle.

Linke: "Absolutistisches Verständnis von Gerechtigkeit"

Der stellvertretende Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, erklärte hingegen, die Flut an Bagatellkündigungen offenbare "unhaltbare Zustände". Es könne nicht sein, dass ein Krankenpfleger und Kassiererinnen auf Verdacht wegen Centbeträgen ihren Job verlören, während Manager, die nachweislich Millionen in den Sand gesetzt hätten, mit Millionenabfindungen verabschiedet würden. "Wer diesen Zustand verteidigt, hat ein absolutistisches Verständnis von Gerechtigkeit", so Ernst.

Kündigungsfälle sorgen für Aufsehen

In den vergangenen Monaten hatten mehrere Kündigungsfälle wegen kleiner Diebstähle für Aufsehen gesorgt: So bestätigten Gerichte unter anderem die fristlose Kündigung einer Supermarkt-Angestellten wegen entwendeter Pfandbons im Wert von 1,30 Euro. In einem anderen Fall befand die Justiz die Kündigung einer Sekretärin für zulässig, weil sie zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle von einem Imbissteller verzehrt hatte. Auch die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen sechs gestohlener Maultaschen, die übrig geblieben waren, erklärte ein Gericht für rechtens.

Entlassungen wegen Geringfügigkeiten nehmen nicht zu

Nach Einschätzung des Bundesarbeitsgerichts gibt es keine Zunahme an Kündigungen wegen geringer Vergehen. In Zeiten der Wirtschaftskrise stünden Bagatellkündigungen allerdings mehr im Blickfeld, sagte die stellvertretende BAG-Sprecherin Inken Gallner. Beim BAG seien relativ wenig solcher Verfahren anhängig. Von den gegenwärtig rund 150 Revisionen, die dem zuständigen Zweiten Senat vorliegen, beträfen nur zwei Bagatelldelikte, die im kommenden Jahr zur Entscheidung anstehen.

Entscheidung im Fall "Emmely" im Frühjahr 2010

Voraussichtlich im Frühjahr 2010 wird das oberste deutsche Arbeitsgericht über die Entlassung der als "Emmely" bekanntgewordenen Berliner Supermarkt-Kassiererin befinden, die zwei Pfandbons unterschlagen haben soll. Außerdem kommt der Fall eines sächsischen Lagerarbeiters zur Verhandlung, der aus Elektroschrott Batterien und eine Speicherkarte an sich nahm. Bereits 1984 mussten sich die obersten Arbeitsrichter mit der fristlosen Entlassung einer Verkäuferin befassen, die ein Stück Bienenstich aus der Auslage genommen und gegessen hatte.


AFP / dpa-AFX / t-online.de/business  

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