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Arbeitsrecht: Die größten Mythen

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Arztbesuch während des Dienstes - kein Problem!

In der Arbeitszeit kurz einmal zum Doktor? Vorsicht, das kann Ärger mit dem Arbeitgeber geben. Nur wenn ein Arztbesuch medizinisch notwendig ist, kann der Chef nichts dagegen einwenden. Dazu gehören etwa plötzlich auftretende Schmerzen oder eine Verletzung, die unverzüglich versorgt werden muss. In solchen Fällen besteht Fachanwältin Kati Kunze aus Berlin ein Freistellungsanspruch nach § 616 BGB. Ansonsten seien Arzttermine in die arbeitsfreie Zeit zu legen - bei einer Gleitzeitregelung eben außerhalb der Kernarbeitszeit.


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