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Arbeitsrecht: Eine Tüte Milch zuviel genommen: Kündigung

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Eine Tüte Milch zuviel genommen: Kündigung

06.08.2010, 10:00 Uhr | t-online.de/business

Gekündigt wegen der chinesischen Ehefrau: Maik Blase. (Foto: privat)

Gekündigt wegen der chinesischen Ehefrau: Maik Blase. (Foto: privat)

Auch nach dem Sieg der Berliner Kassiererin "Emmely" vor dem Bundesarbeitsgericht reißen die Kündigungen wegen Kleinigkeiten nicht ab. Und auch langjährige Mitarbeiter trifft es. Jetzt hat der Düsseldorfer Stahlhersteller Schmolz + Bickenbach nach 30 Jahren einen Mitarbeiter gekündigt, weil der eine Tüte Milch aus der Kantine genommen haben soll. Der wehrt sich jetzt gegen den Rauswurf.

"Ich war ein Dorn im Auge"

Jan-Josef Philipp war laut igmetall.de seit Januar 1980 als Glüher bei dem Unternehmen beschäftigt. Demnach hat Philipp im Betrieb als "kritischer Geist" gegolten, der sich schon mal beschwert hat, wenn er Grund dazu sah. "Ob das ausschlaggebend für die Handhabung mit ihm war, können wir nur mutmaßen", erklärte sein Anwalt Christian van Remmen, Jurist bei der DGB Rechtsschutz GmbH, gegenüber rp-online.de.

Eine Tüte zuviel genommen

Der Hintergrund: Der Glüher soll eine Milchtüte im Wert von 60 Cent entwendet haben. Schichtarbeiter wie Philipp erhalten igmetall.de zufolge bei Schmolz + Bickenbach pro Schichttag kostenlos eine Tüte Milch. Im April hätten sein Vorarbeiter und der Meister angeblich beobachtet, wie er eine Tüte zuviel in seine Tasche steckte. Gefunden wurde die zweite Milch allerdings nicht.

Betriebsrat widerspricht Rauswurf

Nach Informationen von rp-online.de wurden bis Ende 2009 im Unternehmen Milchmarken ausgegeben. "Wir haben die neue Regelung eingeführt im Vertrauen auf unsere Mitarbeiter", erläuterte Peter Ophey, Personalchef des Betriebes, gegenüber dem Portal. Philipp vertraute man offensichtlich nicht mehr. Er erhielt die fristlose Kündigung. Der Betriebsrat stellte sich auf die Seite des Kollegen und widersprach der Kündigung.

Gütetermin gescheitert

Dennoch blieb der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung. Peter Ophey verweist nach Angaben von rp-online.de darauf, dass Philipp den Diebstahl in einem ersten Gütetermin eingeräumt hätte. Einen Vergleich und eine Abfindung lehnte er jedoch ab - das Angebot war aus seiner Sicht zu niedrig für einen Mann, der noch sieben Jahre bis zur gesetzlichen Rente finanziell überbrücken muss, erläutert igmetall.de. Philipp will also seinen Arbeitsplatz zurück. Ob ihm das gelingt, wird sich am 24. August zeigen: Dann nämlich wird das Arbeitsgericht Düsseldorf über seinen Fall verhandeln.

Vorherige Abmahnung wäre erforderlich gewesen

Jurist van Remmen räumt dem Gekündigten gute Chancen ein. Vor der fristlosen Entlassung wäre eine Abmahnung erforderlich gewesen, betont der Experte auf igmetall.de. Zwar habe das Bundesarbeitsgericht im Fall Emmely klargestellt, dass grundsätzlich auch der Diebstahl geringwertiger Sachen eine fristlose Kündigung rechtfertigen könne.

Eine Frage des Vertrauens

Doch bei der Abwägung der Interessen beider Parteien müssten auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das in dieser Zeit erworbene Vertrauen des Arbeitnehmers und der Wert der gestohlenen Sache berücksichtigt werden. Eine einmaliges Vergehen kann van Remmen zufolge das Vertrauen in den Mitarbeiter nicht so stark erschüttern, dass eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt wäre.


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