16.06.2010, 13:00 Uhr | AFP / t-online.de/business
"Emmely" geht zurück zu Kaiser's, aber nicht in ihre alte Filiale. (Foto: ddp)
Ihr Fall hatte eine heftige Debatte um Bagatellkündigungen ausgelöst - jetzt steht fest, dass die Berliner Kassiererin Barbara E., bundesweit bekannt geworden als "Emmely", ab dem 21. Juni wieder bei Kaiser's arbeiten wird. Die Supermarktkette hatte sie wegen zwei Pfandbons entlassen.
Erst in der letzten Woche hatte das Bundesarbeitsgericht den Rauswurf höchstrichterlich für unwirksam erklärt. Die Filiale, in der Barbara E. beschäftigt werde, liege in der Nähe ihrer Wohnung in Berlin, sagte eine Sprecherin der Unternehmensgruppe Tengelmann in Mülheim an der Ruhr. Kaiser's hatte Barbara E. nach Angaben der Sprecherin zwei Filialen angeboten, in denen sie arbeiten könne. Emmely habe beide abgelehnt und stattdessen mehrere Filialen vorgeschlagen, die nicht weiter als maximal zehn Kilometer von ihrem Wohnort entfernt liegen. Eine davon wird nun ihr neuer Arbeitsplatz sein.
Zunächst werde die Mitarbeiterin "Filialtätigkeiten" übernehmen - etwa Bestellungen aufnehmen oder Regale auffüllen. "Sie wird nicht direkt wieder an der Kasse sitzen", erklärte die Tengelmann-Sprecherin. Dafür müsse sie erst eine Kassenschulung machen, in den zwei Jahren seit ihrer Entlassung habe sich einiges geändert.
In ihre alte Filiale habe Barbara E. nicht zurückgewollt. Dort seien schließlich noch Mitarbeiter beschäftigt, die gegen sie aussagen mussten, wie die Tengelmann-Sprecherin sagte. Eine Lösung, die auch den ehemaligen Kollegen entgegenkommen könnte. "Die Kollegen sind verschnupft, weil sie im Prozess zu Unrecht von Frau E. belastet wurden. Und ich bin nicht nur für eine Mitarbeiterin verantwortlich, sondern für 6500 Mitarbeiter", betonte Kaiser's-Regionalleiter Tobias Tuchlenski gegenüber der Berliner Zeitung.
Kaiser's hatte die Entlassung der Kassiererin mit dem Vertrauensbruch durch das Einlösen gefundener Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro begründet. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Berlin hielten die Kündigung für gerechtfertigt: Sie werteten die Einlösung der Pfandbons als eine grobe Pflichtverletzung, die zu einem unwiederbringbaren Vertrauensverlust des Arbeitgebers geführt habe. Das Bundesarbeitsgericht hingegen urteilte, das in 30-jähriger Mitarbeit erworbene Vertrauen könne durch eine einmalige und geringe Verfehlung "nicht aufgezehrt" werden.
AFP / t-online.de/business
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