29.06.2011, 17:40 Uhr | AFP
Schlappe für Sony im Diskriminierungsstreit: Der Musikriese soll eine Mitarbeiterin bei einer Beförderung übergangen haben. Die Frau witterte Diskriminierung, denn sie war schwanger. Sie klagte und fügte Sony damit jetzt eine empfindliche Niederlage vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin zu. Das Gericht sprach der Frau eine Entschädigung "im unteren fünfstelligen Bereich" zu. Es sei davon auszugehen, dass sie wegen ihrer Schwangerschaft nicht befördert wurde. (AZ: 3 Sa 917/11)
Die Klägerin, heute Ende 30, bekleidete eine von drei Abteilungsleiter/innen-Stellen im "International Marketing" bei Sony BMG, heute Sony Music Entertainment. Als im September 2005 die Stelle ihres Chefs frei wurde, war sie schwanger. Die Stelle wurde mit einem der beiden männlichen Abteilungsleiter-Kollegen besetzt. Bei der Bekanntgabe der Stellenbesetzung wurde die Klägerin nach eigenen Angaben auf ihre familiäre Situation hingewiesen und mit der Anmerkung getröstet, sie solle sich doch auf ihr Kind freuen. Das roch ihr nach Diskriminierung, und sie verlangte Schadenersatz.
Das LAG Berlin hatte die Klage der Frau zunächst zwei Mal abgewiesen. Das Argument des Gerichts: die Beweise für eine Diskriminierung reichten nicht aus. Beide Urteile hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) kassiert. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung reicht es aus, wenn nach den Umständen eine Diskriminierung naheliegend ist. Die sogenannte Beweislast kehrt sich dann um, und der Arbeitgeber muss belegen, dass keine Diskriminierung vorlag.
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Hier lasse die Äußerung, die schwangere Abteilungsleiterin solle sich doch auf ihr Kind freuen, eine Diskriminierung vermuten, befand nun im dritten Anlauf das LAG Berlin. Zudem habe Sony der Abteilungsleiterin auch auf Nachfrage keine Gründe genannt, warum nicht sie, sondern der männliche Kollege die höhere Stelle bekam. Die daraus erwachsende Vermutung einer Diskriminierung habe Sony nicht widerlegt. Die Revision ließ das LAG nicht zu. Dagegen kann Sony aber Beschwerde beim BAG einlegen.
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Quelle: t-online.de , AFP
!rosa schrieb:
am 30. Juni 2011 um 11:39:25
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Interessenkonflikt
Mutter ist ein Vollzeitberuf.
Der ist mit einer Verkäuferin oder einer Buchhaltungs-Schreibkraft noch vereinbar aber
nicht mit einer Vorgesetzten von mehreren Mitarbeitern.
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Deutscher schrieb:
am 29. Juni 2011 um 16:58:48
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@baya
Bester Kommentar! Großer Beifall!
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Ted schrieb:
am 29. Juni 2011 um 10:13:16
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Schweden / Deutsche Führungskräfte
In Schweden werden die Eltern bei Zahlung Ihrer Bezüge in Höhe von 80% während der ersten drei Jahre
freigestellt (und das zahlen die Unternehmen, nicht der Staat!!!) , damit man sich um das Kind kümmern u. eine Bindung herstellen kann. Hier werden Frauen als nicht mehr leistungsfähig angesehen, wenn sie ein Kind geboren haben. Leider machen auch schwedische Firmen in Deutschland (z.B. Elmshorn!) da keine Ausnahme, da die Führungskräfte hier meist Deutsche sind. Da liegt das Problem!
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