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Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen einer Tüte Milch gekippt

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Rauswurf wegen einer Tüte Milch gekippt

12.08.2010, 15:03 Uhr | dpa-AFX / t-online.de/business

Schon eine Tüte Milch kann den Job kosten. (Foto: Imago)

Schon eine Tüte Milch kann den Job kosten. (Foto: Imago)

"Emmely" sei Dank: Ein Düsseldorfer Stahlarbeiter hat sich im Streit mit seinem Arbeitgeber um eine Tüte Milch durchgesetzt. Der Stahlhersteller Schmolz + Bickenbach hatte dem Mann deshalb die fristlose Kündigung präsentiert - nach 30 Jahren im Betrieb. Jetzt darf er an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.

Rauswurf ist vom Tisch

Der Rauswurf des Mitarbeiters ist jetzt vom Tisch. Er war laut igmetall.de seit 1980 als Glüher bei dem Unternehmen beschäftigt. Der Arbeitgeber habe die Kündigung zurückgenommen, der Fall werde daher nicht wie geplant in der kommenden Woche vor Gericht verhandelt, gab eine Sprecherin des Düsseldorfer Arbeitsgerichts bekannt. Nach Angaben des Unternehmens hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Fall der Berliner Supermarkt-Kassiererin "Emmely" zu einem Umdenken geführt. "Nach umfassender Prüfung" sei die Kündigung in eine Abmahnung abgewandelt worden.

Entlassen nach 30 Jahren im Betrieb

Dem 58-jährigen Arbeiter war trotz seiner langen Betriebszugehörigkeit gekündigt worden, weil er an einem Tag zwei Tüten Milch statt einer aus der Kantine genommen haben soll. Das Unternehmen stellt pro Arbeitstag eine Tüte mit einem halben Liter Milch kostenlos zur Verfügung. Im April hatten der Vorarbeiter und der Meister igmetall.de zufolge angeblich beobachtet, wie der Glüher eine Tüte zuviel in seine Tasche steckte. Gefunden wurde die zweite Milch im Wert von etwa 60 Cent demnach nicht.

Entscheidung im Fall "Emmely" maßgebend

Der Stahlhersteller hatte dem Glüher vorgeworfen, die Milch gestohlen zu haben. Das Arbeitsgericht hatte angekündigt, dass es diese Kündigung unter Berücksichtigung der "Emmely"-Entscheidung zu prüfen habe (Az.: 11 Ca 3174/10). Laut der Entscheidung des BAG muss bei Bagatelldiebstählen die lange Betriebszugehörigkeit berücksichtigt werden. Der Kassiererin "Emmely" war wegen eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gekündigt worden.


dpa-AFX / t-online.de/business  

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