14.01.2011, 13:31 Uhr | t-online.de/business
Ums Gehalt wird in vielen Firmen gestritten. (Foto: imago)
Um fast nichts gibt es in zahlreichen Firmen so viel Geheimnistuerei und Streit wie um das liebe Geld: Wer verdient wie viel, und ist die Bezahlung im Vergleich mit den Kollegen auch gerecht? Um solche Diskussionen zu vermeiden, versucht mancher Arbeitgeber, der Belegschaft Gespräche über das Salär zu verbieten. Aber ist das überhaupt rechtens? Und muss der Chef Mitarbeiter, die die gleiche Arbeit verrichten, auch gleich bezahlen? Haben Beschäftigte eigentlich Anspruch auf eine regelmäßige Gehaltserhöhung? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um den Verdienst in unserer Klick-Show.
Gleiche Arbeit, gleiche Entlohnung - das ist doch ganz selbstverständlich, sollte man denken. Doch auch wenn in Deutschland seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dafür sorgen soll, dass am Arbeitsplatz niemand wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts, seines Alters oder einer Behinderung diskriminiert wird: Die Realität sieht anders aus. Die Schere zwischen den Gehältern von Männern und Frauen klafft hierzulande beispielsweise noch immer um mehr als 20 Prozent auseinander.
Wer sich aber vor Gericht gegen Lohnungerechtigkeit wehren will, muss seine Benachteiligung nachweisen können. Und dazu etwa wissen, was die Kollegen verdienen. Gespräche über das Gehalt sind jedoch in vielen deutschen Unternehmen tabu. Laut dem Gehaltsreport 2009 des Manager Magazins weiß nicht einmal jeder Fünfte, was auf dem Gehaltszettel der Kollegen steht. Damit das auch so bleibt, finden sich in vielen Arbeitsverträgen Schweigeklauseln, die den Austausch über die Bezahlung verbieten. Aber sind die tatsächlich zulässig?
Und was können Beschäftigte tun, wenn der Chef Lohnkürzungen durchsetzen will? Unter welchen Umständen ist das eigentlich erlaubt? Darf der Arbeitgeber Mitarbeitern, die damit nicht einverstanden sind, einfach kündigen? Wir zeigen in unserer Klick-Show, wann der Unternehmer am längeren Hebel sitzt und wann Arbeitnehmer auf ihr Recht bestehen sollten.
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