06.08.2010, 08:20 Uhr | t-online.de/business
Schon eine Flasche Wasser kann den Job kosten. (Foto: Imago)
Bagatellkündigungen und kein Ende: Eine Putzfrau aus Baden-Baden kann sich jetzt in die Riege der wegen Kleinigkeiten Entlassenen einreihen. Sie hat ihren Arbeitsplatz wegen eines Streits um eine Flasche Wasser verloren. Den Rauswurf will die 32-Jährige aber nicht einfach hinnehmen. Ihr Fall beschäftigt jetzt das Arbeitsgericht in Baden-Baden.
In der Firma war die Frau seit dreieinhalb Jahren beschäftigt. Das Reinigungsunternehmen hatte die Mitarbeiterin beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) eingesetzt. Gegen den Rauswurf klagt sie jetzt und behauptet, sie habe nach ihrem Putzdienst lediglich einen Schluck aus einer bereits offenen Flasche Orangensaft genommen. Diese soll auf einem Tablett mit Essensresten gestanden haben, sagte der Richter am Arbeitsgericht Karlsruhe, Hartmut Maier, gegenüber t-online.de/business.
Der Arbeitgeber begründet die Entlassung jedoch damit, dass die Mitarbeiterin eine volle Wasserflasche von ihrer Putzstelle mitgenommen habe. Das Arbeitsgericht Karlsruhe bestätigte einen Bericht des "Badischen Tagblatts". Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht konnten sich die Parteien nicht einigen. Die Richterin hatte vorgeschlagen, die 32-Jährige an einen anderen Kunden zu vermitteln. Das lehnte ihr das Reinigungsunternehmen ab, nun wird der Fall am 12. Oktober verhandelt.
"Ob sich die eine oder die andere Version bestätigt, ist ausschlaggebend: Hat sie nur ein paar Schlucke aus einer angebrochenen Flasche genommen, ist das für mich noch kein Kündigungsgrund", so Richter Maier. Besonders heikel sei jedoch, dass sich die Frau bei einem Kunden ihres Arbeitgebers bedient habe. In den vier Jahren ihrer Anstellung sei es jedoch nie zu arbeitsrechtlichen Problemen gekommen, betonte ihre Anwältin, Aksana Bolinger, gegenüber dem "Badischen Tagblatt".
Das DRK betonte, der DRK-Blutspendedienst habe die Kündigung der Reinigungskraft "zu keinem Zeitpunkt veranlasst". Man habe lediglich gebeten, die Frau nicht mehr beim Blutspendedienst einzusetzen, "zumal in der Vergangenheit mehrere kleinere Diebstähle festgestellt worden waren, die nicht aufgeklärt werden konnten". Am 12. Oktober wird jetzt vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe geklärt werden, ob der Rauswurf zulässig war oder nicht.
Schlagzeilen machte im Juli des letzten Jahres der Fall der gekündigten Berliner Supermarkt-Kassiererin "Emmely", die zwei Pfandmarken im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Der Streit wurde bis zur höchsten Instanz ausgefochten - und die Kassiererin siegte. "Emmely" bekommt für die zwei Jahre, über die sich die Verhandlung hinzog, ihren Lohn nachgezahlt. Im Gegensatz zu "Emmely", die sich in mehr als 30 Jahren bei ihrem Arbeitgeber nichts zuschulden hatte kommen lassen, sei die Baden-Badener Klägerin aber jünger und noch nicht so lange bei ihrem Unternehmen beschäftigt gewesen, befand das Badener Gericht.
t-online.de/business
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