Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Jobs >

Arbeitsrecht: Gericht kippt Kündigung wegen Nazi-Anspielung

...

Gericht kippt Kündigung wegen Nazi-Anspielung

01.06.2011, 11:28 Uhr | t-online.de/business, sia / dpa-AFX

Sprüche aus der Nazi-Zeit sind im Job tabu. (Foto: imago)

Sprüche aus der Nazi-Zeit sind im Job tabu. (Foto: imago)

Manche polemische Äußerung geht einfach zu weit: Arbeitgeber müssen zum Beispiel die Beleidigung eines Mitarbeiters durch eine Anspielung auf den nationalsozialistischen Machthaber Hitler nicht dulden. Allerdings rechtfertigt eine verbale Entgleisung wie "Jawohl, mein Führer" keine Kündigung ohne Abmahnung. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden. Wir erläutern Ihnen die Hintergründe des Urteils.

Eindeutiges Fehlverhalten

Nach Auffassung des Gerichts liegt in der Äußerung zwar ein deutliches Fehlverhalten des Mitarbeiters. Eine verhaltensbedingte Kündigung komme jedoch erst bei Wiederholung der Formulierung infrage, lautete das Urteil der Mainzer Richter (Az.: 11 Sa 353/10).

Der 50-Jährige, der gegen seine Kündigung geklagt hatte, war bis zu seiner Entlassung 15 Jahre als Bezirksleiter bei einem Lebensmittel-Discounter beschäftigt. Er hatte in einem Telefongespräch mit der Sekretärin eines Vorgesetzen Anweisungen mit dem Satz "Jawohl, mein Führer" beantwortet. Die Frau hatte ihn im Auftrag ihres Chefs aufgefordert, fehlende Umsatzmeldungen umgehend vorzulegen.

Äußerung geht auch als Polemik zu weit

Der Arbeitgeber kündigte dem 50-Jährigen nach dem Vorfall ohne vorherige Abmahnung. Der klagte gegen den Rauswurf zunächst vor dem Arbeitsgericht Koblenz. Das erklärte die Entlassung für unverhältnismäßig und damit unwirksam. Die Landesarbeitsrichter in Mainz gaben der Kündigungsschutzklage ebenfalls statt. Sie betonten aber, die Äußerung des Bezirksleiters sei auch als polemisch gemeinte Aussage nicht hinzunehmen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) stellten grobe, ehrverletzende Beleidigungen des Arbeitgebers, seiner Vertreter oder Repräsentanten sowie Arbeitskollegen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und könnten daher auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen, erklärten die Richter.

Einmalige Beleidigung kann für Rauswurf ausreichen

Zwar dürften dem BAG zufolge Arbeitnehmer öffentlich Kritik am Arbeitgeber und den betrieblichen Verhältnissen äußern, gegebenenfalls auch überspitzt oder polemisch. Im groben Maße unsachliche Angriffe, die zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, müsse das Unternehmen aber nicht hinnehmen. Auch eine einmalige Ehrverletzung kann demnach kündigungsrelevant sein.

Das Verhalten des Gekündigten überschreite die Grenze der noch zulässigen kritischen Äußerung und Polemik, befand das Mainzer Gericht. Eine Anspielung auf Hitler verbiete sich im innerbetrieblichen Gebrauch. Allerdings enthalte die Äußerung eine beleidigende Anspielung, nicht aber einen - noch deutlich stärker beleidigenden - Vergleich.

Das Mainzer LAG wertete den Ausspruch des 50-Jährigen als "ernst zu nehmende Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis", die im Wiederholungsfall innerhalb kurzer Frist von zwei Wochen durchaus als Grundlage für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung herangezogen werden könne. Jedoch wäre eine Abmahnung in dem Fall angemessen und ausreichend gewesen. In diesem Sinne beurteilte es die Entlassung als unverhältnismäßig und unwirksam.


Quelle: dpa-AFX

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Arbeitsrecht: Gericht kippt Kündigung wegen Nazi-Anspielung" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Arbeitsrecht: Gericht kippt Kündigung wegen Nazi-Anspielung" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (1)

zum Forum

Thema: "Arbeitsrecht: Gericht kippt Kündigung wegen Nazi-Anspielung"

Günti schrieb: am 1. August 2011 um 17:34:09
(0) (0) Kündigung w/Nazizitat.
Ich trau mich schon nicht mehr im Fischladen Heilbutt zu kaufen. Heißt der Verkäufer zufällig Butt, zeigt der mich eventuell an. Armes Deutschland.

Kommentar melden

alle Kommentare
Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Shopping

Einkaufswelt
Passform-Mode für Herren
Premium-Mode mit perfekter Passform - von RAPHAELA by BRAX

Die Spezialkollektion für jede Kör-
perform: perfekt für Business und Freizeit. zum XXL-Special

Einkaufswelt
Mode von Laura Kent
Neue Frühlings-Trends von Laura Kent - bei WENZ

Extravagante und schicke Damen-
mode für die neue Saison: jetzt online bestellen. von WENZ

Einkaufswelt
Grills und Gartenkamine
Grills & Gartenkamine von plus.de

Jetzt aus über 150 Marken-Grills den passenden auswählen!
bei plus.de

Einkaufswelt
Alles gut verstaut
Möbel, die viel Stauraum bieten - jetzt bei FASHION FOR HOME

Edle Design-Möbel, die Platz sparen und Stauraum bieten - jetzt günstig!
von FASHION FOR HOME


Downloads & Shops

Minus 29%: CutOut PRO
CutOut PRO (Quelle: Softwareload)

Der Meister für feinste Freistellungen und präzise Montagen. mehr

THW Simulator 2012
THW Simulator 2012 (Quelle: rondomedia)

Fahrzeuge bergen, Brücken bauen und mehr. Jetzt kaufen

Badeurlaub in Kroatien ab 572,- €/P.
Last Minute bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4-Sterne- Hotel mit AI und Flug.


Aus anderen Bereichen

Massenansturm wird zur tödlichen Falle
Massenanstrum auf den Mount Everest: Wenn zu viele Menschen bei gutem Wetter den Aufstieg versuchen, kann es an einigen Stellen zum Stau kommen - eine potentiell tödliche Falle bei Wetterumschwung

Mount Everest: weitere Leiche entdeckt. mehr

Prinzessin gähnt während der Taufe
Prinzessin Estelle in Stockholmer Schlosskirche getauft. (Quelle: dpa)

So lief Estelles erster großer Auftritt. mehr


Anzeigen

Anzeige
Wirtschaft
Ist die Facebook-Blase schon geplatzt?

Am zweiten Tag nach Börsenstart fällt Aktie unter 38 Dollar. zum Video

Einkaufswelt
Unglaubliche Ersparnis
Tiefpreise: Patronen für Canon-Drucker bei druckerzubehoer.de

Bis zu 92% auf Patronen für Marken-
drucker. von druckerzubehoer.de

Partner-Angebot
Gehaltsvergleich
Gratis-Check mit über 280 Tätigkeitsbereichen

Nutzen Sie jetzt unseren Gratis- Check für über 300 Berufe. mehr

Anzeige
Konto mit Kick

Jetzt mit dem Postbank Giro plus bis zu 200 € sichern!* mehr

Anzeige
Silber-Sonderangebot
Silbermünzen: 25 x Silber Unze Maple Leaf zum Sonderspreis. (Quelle: ophirum.de)

Exklusiv für Nutzer von t-online.de. zum Angebot

Anzeige

Anzeige
iPad gewinnen
 (Quelle: fxDirekt Bank)

Am Börsenspiel teilnehmen und gewinnen. Jetzt mitmachen

Hartz-IV im Quiz

Was wissen Sie über Hartz IV? Hartz-Quiz

Anzeige
Urlaub in Madeira
Pauschalreisen bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4*-Hotel mit AI, sowie Hin- und Rückflug ab 573,- Euro/P.

Börsen-Gezwitscher
Börsenradar auf Twitter

Das Börsenradar-Team zwitschert auch auf Twitter. Folgen Sie uns!

Geld-Newsletter
Werktags die wichtigsten Neuigkeiten rund um Wirtschaft und Finanzen per E-Mail in Ihr Postfach  (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Aktuelle Wirtschafts- Themen täglich ins Postfach. mehr


Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige