03.08.2009, 17:25 Uhr | dpa, t-online.de/business
Das Handy im Büro aufzuladen kann als Stromklau gelten. (Foto: Imago)
Dürfen Chefs ihre Mitarbeiter wegen "Stromklaus" im Centbereich kündigen? Einen solchen Fall prüft derzeit das Arbeitsgericht Oberhausen (Az.: 4 Ca 1228/09). Ein Angestellter hatte regelmäßig sein Handy im Betrieb aufgeladen und auch noch unerlaubt seinen Arbeitsplatz fotografiert. Der Arbeitgeber warf den Mann fristlos raus.
Der Arbeitnehmer zog vor Gericht. Beim Gütetermin kam es zu keiner Einigung, wie das Gericht mitteilte. Der Richter hatte eine Weiterbeschäftigung vorgeschlagen. Im Gegenzug sollte sich der Angestellte verpflichten, weder zu fotografieren noch sein Handy aufzuladen. Dazu war der Arbeitgeber nicht bereit. Jetzt wird am 29. Oktober verhandelt.
Nach Einschätzung von Experten dürften 100 Aufladungen eines einfachen Handys etwa zehn Cent kosten.
Chefs, die einen Mitarbeiter loswerden wollen, suchen oft nach Gründen für eine verhaltensbedingte - möglichst fristlose - Kündigung, sagt Kati Kunze, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Berliner Kanzlei Steinkühler. Kleinigkeiten, über die sonst hinweggesehen würde, nähmen Arbeitgeber dann zum Anlass für eine Kündigung oder Entlassung. Viele Betroffene hingegen sehen ihre Vergehen der Expertin zufolge als Bagatelle und glauben nicht, dass diese einen Rausschmiss rechtfertigten.
Ein fataler Irrtum. So kann nach Kunze schon derjenige den Job verlieren, der ohne Erlaubnis des Chefs Betriebsmittel und Firmeneigentum nutzt. Der Arbeitgeber kann demnach etwa Angestellte, die unerlaubt privat das dienstliche Telefon nutzen, fristlos entlassen. Dabei spiele es aber auch eine Rolle, ob der Arbeitgeber dies bisher generell oder in einem festgelegten Umfang gestattet oder zumindest geduldet hat, sagt Kunze. Die gleiche Regelung gelte für das Aufladen des Handys im Büro.
Auch Büromaterial für private Zwecke zu verwenden oder gar mitzunehmen, kann die Arbeitsstelle kosten. Selbst wenn Mitarbeiter Gegenstände von geringem finanziellen Wert einsteckten, könne das als strafbarer Betrug ausgelegt werden, warnt die Arbeitsrechtlerin. Aus der Sicht des Angestellten mag es sich um Bagatellen handeln: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sei in dem Fall eine außerordentliche Kündigung aber gerechtfertigt, da das Vertrauen des Arbeitgebers in den Mitarbeiter zerstört sei, so die Expertin.
dpa, t-online.de/business
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