15.05.2009, 13:18 Uhr | t-online.de/business
Mehmet G. hat sich erfolgreich gegen seine Kündigung gewehrt. (Foto: dpa)
Der Streit um eine Kündigung wegen eines mitgenommenen Kinderbetts vom Müll geht weiter. Noch hat das Arbeitsgericht Mannheim kein Urteil verkündet. Es müssten noch Hintergründe geklärt werden, teilte das Gericht mit.
Bevor die 15. Kammer ihre Entscheidung treffen könne, müsse geklärt werden, ob der Mitarbeiter einer Abfallentsorgungsfirma bereits im Dezember 2007 abgemahnt worden sei. Das Unternehmen wurde aufgefordert, Unterlagen bis Anfang Juni nachzureichen.
Das Gericht muss klären, ob einem 29-Jährigen Mitarbeiter einer Entsorgungsfirma Ende 2008 zu Recht fristlos gekündigt wurde, weil er ein Reisekinderbett aus dem Müll mit nach Hause genommen hatte. (Az.: 15 Ca 278/08) Der Vater zweier Töchter im Alter von eineinhalb und fünf Jahren wehrt sich gegen die fristlose Kündigung. "Ich möchte nicht als Dieb dastehen", betonte Mehmet Güler. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er sich an dem Eigentum seines Arbeitgebers vergreife, als er ein Reisekinderbett aus dem Müll mit nach Hause genommen habe.
"Auf den ersten Blick sieht der Fall relativ einfach aus", meinte die Vorsitzende Richterin Sima Maali-Faggin zum Auftakt der Verhandlung. Auf den zweiten Blick berge er jedoch zahlreiche Probleme. Angesichts der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte in den vergangenen 30 Jahren gibt es laut Maali-Faggin kaum Zweifel: Es handelt sich um einen Diebstahl. Schließlich sei die Entsorgungsfirma von Unternehmen beauftragt worden, deren Müll zu entsorgen. Damit sei der Abfall Eigentum des Arbeitgebers. "Aber es mag ein Sonderfall sein", räumte die Richterin ein. Möglicherweise sei eine fristlose Kündigung eine zu harte Reaktion.
Die Juristin räumte ein, dass es spätestens seit einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts in Berlin eine Diskussion unter Arbeitsrichtern gebe. Die Berliner Richter hatten im vergangenen Februar die fristlose Kündigung einer Kassiererin wegen Diebstahls von zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro bestätigt. "Möglicherweise müssen wir da etwas umdenken", meinte Maali-Faggin.
t-online.de/business
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Die Spezialkollektion für jede Kör-
perform: perfekt für Business und Freizeit. zum XXL-Special
Extravagante und schicke Damen-
mode für die neue Saison: jetzt online bestellen. von WENZ
Edle Design-Möbel, die Platz sparen und Stauraum bieten - jetzt günstig!
von FASHION FOR HOME
Der Internetpionier verkauft Anteile an Alibaba. zum Video