04.03.2009, 08:43 Uhr | FTD, Andreas Kurz und Mareeke Buttjer
Von "Kaiser's" gekündigt: Kassiererin Barbara E. (Foto: ddp)
... bestrafen Richter sofort. Der Fall der Kassiererin Barbara E., die wegen der Unterschlagung von 1,30 Euro gekündigt wurde, legt die Widersprüche im Arbeitsrecht offen.
So viel öffentliche Beachtung ist man im Landesarbeitsgericht Berlin nicht gewohnt. Sonst judizieren die Richter in einem zugigen Quartier des Berliner Citybezirks Tiergarten, mit einem Straßenstrich links um die Ecke und Möbeldiscountern gegenüber. In diese Ecke verirrt sich nur, wer im Dänischen Bettenlager einen "Ergomaxx Fit Rahmenrost" kaufen will. Oder Dienstleistungen anderer Natur.
Aber vergangene Woche war es anders. Heftige Kritik prasselte auf die Landesarbeitsrichter hernieder, aus allen Ecken der Republik. "Ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität" wollte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse beobachtet haben, der die Schärfe seines Einwurfs mittlerweile bedauert, aber immer noch "empört" ist. Damit sei, so empfand es jedenfalls die oberste Landesarbeitsrichterin, wiederum Thierse entgleist. Solcherlei heftige Kritik sei "untragbar", schrieb Karin Aust-Dodenhoff noch am gleichen Nachmittag in einer Pressemitteilung. Fast zeitgleich wagte sich Wolfgang Neskovic aus der Deckung, der stellvertretende Chef der Linken-Bundestagsfraktion, und sprach von einer "unbarmherzigen Rechtsprechung". Und: "Man muss schon Jurist sein, um derart krude zu argumentieren."
Was war passiert? Die Berliner Kassiererin Barbara E., seit über 30 Jahren in Diensten der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann, soll zwei Pfandbons für sich eingelöst haben, die sie im Verkaufsraum gefunden hatte. Kaiser's kündigte ihr, alle Gerichte bis rauf zum Landesarbeitsgericht bestätigten das. Der Wert der beiden Bons: 48 und 82 Cent.
Auch wenn jeder zu dem Urteil eine Meinung hat, gelesen hat es noch keiner. Es ist noch nicht mal veröffentlicht. Bis auf eine Pressemitteilung existiert bisher nichts. "Wenn man dennoch schimpft, sollte man die Entscheidung kennen", sagt Gregor Thüsing, in Bonn Professor für Arbeitsrecht. "Das Urteil fügt sich nahtlos in eine stetig bestehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts." Aber kann man der Öffentlichkeit ein Urteil erklären, indem man sagt: Das haben wir schon immer gemacht! So zumindest argumentieren die Richter des Landesarbeitsgerichts. Und dass das Arbeitsrecht an dieser Stelle höchst widersprüchlich ist, hilft auch nicht eben weiter.
Abgesehen davon, ob die Kassiererin die Pfandflaschenzettel nun wirklich eingelöst hat, erscheinen die 1,30 Euro wie eine Bagatelle. Der Betrag sei jedoch nicht entscheidend, so das Landesarbeitsgericht. Es gehe um das Vertrauensverhältnis, das die Kassiererin verletzt habe.
"Man kann nicht allein auf den Schaden abstellen, es geht um die Schuld, um die persönliche Vorwerfbarkeit", meint Arbeitsrechtler Thüsing. "Wer als Mitarbeiter eines Atomkraftwerks einen leichten Fehler macht, kann nicht ohne Weiteres gekündigt werden." Anders derjenige, der in den Verdacht gerät, vorsätzlich Bons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen zu haben - er bewegt sich im Bereich einer vorsätzlichen Straftat, und darin liegt ein schwerer Vorwurf.
Trotzdem bleibt es vom Betrag her eine Bagatelle, und dafür gibt es in anderen Rechtsgebieten das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Im Strafrecht etwa: Dort ist ein Diebstahl auch nicht gleich ein Diebstahl. Wer nur "geringwertige Sachen" im Wert von bis zu 25 Euro klaut, muss mit der strafenden Hand des Staates oft nur dann rechnen, wenn der Verletzte einen Antrag auf Strafverfolgung stellt. Ansonsten fällt das Mäntelchen des Schweigens über die Sache.
Und warum gilt das nicht im Arbeitsrecht? "Es ist etwas anderes, ob man einen öffentlichen Strafanspruch geltend macht oder ob es um das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber geht", sagt Gregor Thüsing. Aber ist es deutschen Arbeitsrichtern wirklich unmöglich, das Kündigungsrecht am Prinzip der Verhältnismäßigkeit festzubinden?
"Nach deutschem Arbeitsrecht ist es leichter, Mitarbeiter wegen des Verdachts minimaler Vermögensdelikte zu entlassen als wegen nachweisbarer fachlicher Fehler oder Fehlentscheidungen, die im Extremfall zu Milliardenschäden führen können", kritisiert Thomas Koeppen, Anwalt bei Pflüger Rechtsanwälte. Was Angestellten auf den unteren Ebenen überdies zum Verhängnis wird: Ihre Straftaten sind oft leichter als Unrecht zu erfassen als eine komplizierte Untreue oder ein Spesenbetrug.
Diebstahl sei ein gesellschaftliches Tabu, sagt der Bonner Arbeitsrechtler Reinhold Mauer. "Und Tabus dürfen nicht gebrochen werden." Der Diebstahl sei ein leicht nachvollziehbares Delikt, findet auch Thüsing: "Es gibt keine Möglichkeit der Fehlwertung." Jeder, auch der einfache Erntearbeiter, weiß, dass man nicht stehlen darf. Bei einer Untreue, wo Geld durch ein verzweigtes firmeninternes Kontensystem geschleust wird, ist diese Wertung nicht so einfach zu treffen.
Also doch eine Zweiklassenjustiz? Darüber darf bald ein noch höheres Gericht befinden. Barbara E. hat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.
Quelle: T-Online
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