Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Jobs >

Arbeitsrecht: Kollege als "Ölauge" beschimpft - Kündigung unzulässig

...

Kollege als "Ölauge" beschimpft: Kündigung unzulässig

21.03.2011, 10:52 Uhr | t-online.de - sia

Wüste Beschimpfungen sind auch in der Baubranche nicht erlaubt (Quelle: imago)

Wüste Beschimpfungen sind auch in der Baubranche nicht erlaubt (Quelle: imago)

"Du kannst mich mal!", "Blödmann!" - solche harten Sprüche gehören in einigen Branchen zum normalen Umgangston. Wenn gewisse Grenzen jedoch überschritten werden, zieht mancher Chef die rote Karte - und kündigt dem Krakeeler. Das ist allerdings nicht so einfach: Beleidigungen sind nicht immer ein Grund, verbal wüste Mitarbeiter gleich zu feuern. Das Arbeitsgericht Hannover erklärte jetzt den Rauswurf eines Bautenschutzfacharbeiters, der Kollegen mit ausländerfeindlichen Begriffen traktiert haben soll, für unzulässig (AZ 13 Ca 355/10). Wir erklären Ihnen, wie es zu dem Urteil kam.

Baufirma kündigt pöbelndem Mitarbeiter

Der Mann war seit 13 Jahren für ein Bauunternehmen in Hannover tätig. Wegen beleidigender Äußerungen gegenüber anderen Mitarbeitern erhielt er die Kündigung. Darin bezog sich das Unternehmen jedoch nach Angaben von Kilian Wucherpfennig, dem Direktor des Arbeitsgerichts Hannover, nur auf die Beschimpfung eines türkischstämmigen Kollegen, den er "Ölauge" genannt hatte.

Gegen seine Entlassung zog der Baufacharbeiter vor Gericht. Der Arbeitgeber behauptete Wucherpfennig zufolge im Prozess, den Mitarbeiter bereits einmal abgemahnt zu haben, weil er eine Baustelle vorzeitig verlassen habe. Als Grund dafür habe er angegeben, nicht mit "Kanaken" oder "Russenschweinen" zusammenarbeiten zu wollen. Der Entlassene bestritt jedoch, diese Ausdrücke gebraucht und dafür eine Abmahnung kassiert zu haben, erklärte Wucherpfennig im Gespräch mit t-online.de/business.

STELLENMARKT

Aktuelle Stellenangebote

Stellenmarkt bei t-online.de

Wählen Sie die gewünschte Branche aus:


Einen Kollegen als "Russenschwein" zu titulieren, hätte den Rauswurf durchaus rechtfertigen können, befanden die Richter demnach. Einen eindeutigen Beweis für die Vorwürfe legte das Unternehmen laut Wucherpfennig allerdings nicht vor, sonst wäre das Urteil für den Gekündigten wahrscheinlich ungünstiger ausgefallen.

"Ölauge" keine grobe Beleidigung

Den Begriff "Ölauge" hingegen sah das Gericht - in der Baubranche - nicht als grobe Beleidigung an: Das Wort sei nicht allzu bekannt. Die Arbeitsrichter kippten entsprechend die Kündigung. Zur Erläuterung des Urteils verwies Wucherpfennig auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Fall der Berliner Supermarktkassiererin "Emmely", die wegen zwei unerlaubt eingelöster Leergutbons entlassen worden war. Für das BAG wäre wegen der langen Betriebszugehörigkeit der Frau auch eine Abmahnung ausreichend gewesen.

Interessenabwägung wie im Fall "Emmely"

Ein ähnliche Interessenabwägung hätte auch das Arbeitsgericht in Hannover in seinem aktuellen Fall vornehmen müssen, betonte Wucherpfennig. Das Wort "Ölauge" sei etwa einem Schöffen, der beruflich mit Kindern mit Migrationshintergrund arbeite, gar nicht bekannt gewesen. Mit der Entscheidung will sich das Bauunternehmen aber nicht zufriedengeben, es hat inzwischen Berufung beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen eingelegt (AZ 7 SA 259/11).

Generell gilt: Wer Arbeitskollegen oder auch den Chef grob beleidigt und deren Ansehen in der Öffentlichkeit schädigt, riskiert eine außerordentliche oder auch ordentliche Kündigung, sagt Kati Kunze von der Berliner Kanzlei Steinkühler. In diesem Fall verstoße der Mitarbeiter nämlich gegen seine vertragliche Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB.

Abmahnung genügt

Im Einzelfall prüfen die Richter, ob der verbale Querschläger nicht auch mit einer Abmahnung abgestraft werden könnte. Werden diffamierende und die Ehre verletzende Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen zum Beispiel nur in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen abgegeben, so ist die außerordentliche Kündigung nach Expertenmeinung nicht immer gerechtfertigt. Der Mitarbeiter darf darauf vertrauen, dass seine Äußerungen nicht nach außen getragen werden.

Vertrauen in Mitarbeiter zerstört

Eine außerordentliche Kündigung ist jedoch gerechtfertigt, wenn der Betriebsfrieden aufgrund der Äußerung gestört, beziehungsweise das Vertrauensverhältnis zerstört wird, so ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZ BAG 10.10.2002 2 AZR 418/01). Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Beleidigung vor vielen Leuten ausgesprochen wird.

Zudem spielt eine wichtige Rolle, in welchem Umfeld eine Beleidigung ausgesprochen wird. Auf dem Bau etwa geht es verbal meist härter zu als in einem Hotel. Das heißt allerdings nicht, dass auf der Baustelle harte Sprüche geduldet werden müssen. Ausrutscher wie „Armleuchter, „Pfeife“ oder „Blödmann“ aber sind durch den rauen Umgangston zu entschuldigen.

In Fällen wie der "Ölaugen"-Kündigung rät Arbeitsrechtler Jens Klinkert zu einer "Druckkündigung": "Wenn sich alle einig sind, dass sie mit dem Kollegen nicht mehr zusammenarbeiten wollen, kann das als Begründung ausreichen", erklärte der Experte gegenüber haz.de.


Newsletter
Die wichtigsten News kostenlos ins Postfach
Werktags die wichtigsten Neuigkeiten rund um Wirtschaft und Finanzen per E-Mail in Ihr Postfach  (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Der Newsletter bietet Ihnen die wichtigsten Meldungen aus der Welt von Wirtschaft und Geldanlage werktags kostenlos per E-Mail. Jetzt abonnieren!

Quelle: t-online.de

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Arbeitsrecht: Kollege als "Ölauge" beschimpft - Kündigung unzulässig" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Arbeitsrecht: Kollege als "Ölauge" beschimpft - Kündigung unzulässig" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (0)

zum Forum

Thema: "Arbeitsrecht: Kollege als "Ölauge" beschimpft - Kündigung unzulässig"

Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Shopping

Einkaufswelt
Passform-Mode für Herren
Premium-Mode mit perfekter Passform - von RAPHAELA by BRAX

Die Spezialkollektion für jede Kör-
perform: perfekt für Business und Freizeit. zum XXL-Special

Einkaufswelt
Mode von Laura Kent
Neue Frühlings-Trends von Laura Kent - bei WENZ

Extravagante und schicke Damen-
mode für die neue Saison: jetzt online bestellen. von WENZ

Einkaufswelt
Grills und Gartenkamine
Grills & Gartenkamine von plus.de

Jetzt aus über 150 Marken-Grills den passenden auswählen!
bei plus.de

Einkaufswelt
Alles gut verstaut
Möbel, die viel Stauraum bieten - jetzt bei FASHION FOR HOME

Edle Design-Möbel, die Platz sparen und Stauraum bieten - jetzt günstig!
von FASHION FOR HOME


Downloads & Shops

Minus 29%: CutOut PRO
CutOut PRO (Quelle: Softwareload)

Der Meister für feinste Freistellungen und präzise Montagen. mehr

THW Simulator 2012
THW Simulator 2012 (Quelle: rondomedia)

Fahrzeuge bergen, Brücken bauen und mehr. Jetzt kaufen

Badeurlaub in Kroatien ab 572,- €/P.
Last Minute bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4-Sterne- Hotel mit AI und Flug.


Aus anderen Bereichen

Massenansturm wird zur tödlichen Falle
Massenanstrum auf den Mount Everest: Wenn zu viele Menschen bei gutem Wetter den Aufstieg versuchen, kann es an einigen Stellen zum Stau kommen - eine potentiell tödliche Falle bei Wetterumschwung

Mount Everest: weitere Leiche entdeckt. mehr

Prinzessin gähnt während der Taufe
Prinzessin Estelle in Stockholmer Schlosskirche getauft. (Quelle: dpa)

So lief Estelles erster großer Auftritt. mehr


Anzeigen

Anzeige
Wirtschaft
Yahoo: Gute Nachrichten vom Krisen-Konzern

Der Internetpionier verkauft Anteile an Alibaba. zum Video

Einkaufswelt
Unglaubliche Ersparnis
Tiefpreise: Patronen für Canon-Drucker bei druckerzubehoer.de

Bis zu 92% auf Patronen für Marken-
drucker. von druckerzubehoer.de

Partner-Angebot
Gehaltsvergleich
Gratis-Check mit über 280 Tätigkeitsbereichen

Nutzen Sie jetzt unseren Gratis- Check für über 300 Berufe. mehr

Anzeige
Girokonto für 0,- Euro
 (Quelle: norisbank)

Das kostenlose Top-Girokonto der norisbank. Jetzt informieren

Anzeige
Silber-Sonderangebot
Silbermünzen: 25 x Silber Unze Maple Leaf zum Sonderspreis. (Quelle: ophirum.de)

Exklusiv für Nutzer von t-online.de. zum Angebot

Anzeige

Anzeige
iPad gewinnen
 (Quelle: fxDirekt Bank)

Am Börsenspiel teilnehmen und gewinnen. Jetzt mitmachen

Hartz-IV im Quiz

Was wissen Sie über Hartz IV? Hartz-Quiz

Anzeige
Urlaub in Madeira
Pauschalreisen bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4*-Hotel mit AI, sowie Hin- und Rückflug ab 573,- Euro/P.

Börsen-Gezwitscher
Börsenradar auf Twitter

Das Börsenradar-Team zwitschert auch auf Twitter. Folgen Sie uns!

Geld-Newsletter
Werktags die wichtigsten Neuigkeiten rund um Wirtschaft und Finanzen per E-Mail in Ihr Postfach  (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Aktuelle Wirtschafts- Themen täglich ins Postfach. mehr


Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige