Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Jobs >

Arbeitsrecht: Kündigung wegen Akzents - Frau setzt Entschädigung durch

...

Rauswurf wegen Akzents: Frau setzt Entschädigung durch

14.03.2011, 09:41 Uhr | t-online.de/business, sia

Kündigung: Wann Schadenersatz fällig wird. (Foto: imago)

Kündigung: Wann Schadenersatz fällig wird. (Foto: imago)

Arbeitgeber, die Mitarbeitern in diskriminierender Weise kündigen, können zur Kasse gebeten werden. Denn der Entlassene kann eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen - auch ohne zuvor gegen die Kündigung vor Gericht gezogen zu sein. So hat das Landesarbeitsgericht Bremen im Fall einer Sachbearbeiterin entschieden (AZ: 1 Sa 29/10).

Russischer Akzent störte

Die Frau war seit Januar 2009 bei einer Spedition beschäftigt gewesen. Schon in der sechsmonatigen Probezeit störte sich der Arbeitgeber jedoch am russischen Akzent seiner Mitarbeiterin, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Nach Angaben der Sachbearbeiterin erklärte der Geschäftsführer ihr in einem Gespräch, die Kunden des Unternehmens würden sich aufgrund ihres Akzents erschrecken. Die Firma könne es sich nicht leisten, solche Mitarbeiter zu beschäftigen, die Kunden würden denken: „Was für ein Scheiß-Laden, in welchem nur Ausländer beschäftigt werden.“

Wegen Herkunft diskriminiert

Danach habe sie das Telefon nicht mehr bedienen dürfen, keine neuen Arbeitsaufträge mehr erhalten und sei lediglich noch mit Kaffeekochen und dem Erstellen von Deckblättern beauftragt worden. Anfang April 2009 - noch in der Probezeit - erhielt die Angestellte schließlich die Kündigung. Daraufhin klagte sie vor dem Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven auf Schadensersatz: Sie sei von ihrem Ex-Arbeitgeber wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert worden.

In erster Instanz Entschädigung durchgesetzt

Der Arbeitgeber wies die Vorwürfe der Sachbearbeiterin zurück: Bei der Kündigung sei es nicht um ihren Akzent gegangen, die Entlassung sei allein betriebsbedingt wegen der schlechten Auftragslage ausgesprochen worden. Die Arbeitsrichter sahen das anders und verurteilten das Unternehmen, an die ehemalige Mitarbeiterin 5400 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Die Firma legte daraufhin Berufung ein.

Die Begründung lautete: Die Entlassene habe erklärt, Schadensersatzansprüche aus Paragraf 15 Abs. 1 AGG geltend zu machen. Deshalb hätte sie den Schaden beziffern müssen, was sie jedoch nicht getan habe. Es fehle am erforderlichen Verschulden für einen Schadensersatzanspruch. Doch das Bremer Landesarbeitsgericht folgte der Argumentation nicht.

Berufung ohne Erfolg

Die Gekündigte könne eine Entschädigung in Höhe ihres dreifachen Monatsverdienstes, also von 5400 Euro verlangen, befanden die Richter. Eine Klage auf Entschädigung müsse innerhalb von drei Monaten, nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht worden ist, erhoben werden. Im vorliegenden Fall sei diese Frist eingehalten worden.

Ein Grund für den Rauswurf der Mitarbeiterin konnte das Gericht nicht erkennen. Die Spedition habe die Vermutung nicht widerlegt, dass die Kündigung tatsächlich ausgesprochen wurde, weil die Geschäftsführung die Angestellte wegen ihrer ethnischen Herkunft für den Betrieb als nicht vorteilhaft ansah.

Vorherige Kündigungsschutzklage nicht nötig

Da im Falle der diskriminierenden Entlassung Kündigungsschutz und Entschädigung wegen des immateriellen Schadens - der Verletzung des Persönlichkeitsrechts - im Sinne des Paragrafs 15 Abs. 2 AGG nebeneinander stünden, wäre die Frau auch nicht gezwungen gewesen, zunächst Kündigungsschutzklage zu erheben. Das Gericht stützte sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Gegen ihr Urteil ließen die Richter die Revision zu.


Quelle: T-Online

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Arbeitsrecht: Kündigung wegen Akzents - Frau setzt Entschädigung durch" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Arbeitsrecht: Kündigung wegen Akzents - Frau setzt Entschädigung durch" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (0)

zum Forum

Thema: "Arbeitsrecht: Kündigung wegen Akzents - Frau setzt Entschädigung durch"

Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Shopping

Einkaufswelt
Passform-Mode für Herren
Premium-Mode mit perfekter Passform - von RAPHAELA by BRAX

Die Spezialkollektion für jede Kör-
perform: perfekt für Business und Freizeit. zum XXL-Special

Einkaufswelt
Mode von Laura Kent
Neue Frühlings-Trends von Laura Kent - bei WENZ

Extravagante und schicke Damen-
mode für die neue Saison: jetzt online bestellen. von WENZ

Einkaufswelt
Grills und Gartenkamine
Grills & Gartenkamine von plus.de

Jetzt aus über 150 Marken-Grills den passenden auswählen!
bei plus.de

Einkaufswelt
Alles gut verstaut
Möbel, die viel Stauraum bieten - jetzt bei FASHION FOR HOME

Edle Design-Möbel, die Platz sparen und Stauraum bieten - jetzt günstig!
von FASHION FOR HOME


Downloads & Shops

Minus 29%: CutOut PRO
CutOut PRO (Quelle: Softwareload)

Der Meister für feinste Freistellungen und präzise Montagen. mehr

THW Simulator 2012
THW Simulator 2012 (Quelle: rondomedia)

Fahrzeuge bergen, Brücken bauen und mehr. Jetzt kaufen

Badeurlaub in Kroatien ab 572,- €/P.
Last Minute bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4-Sterne- Hotel mit AI und Flug.


Aus anderen Bereichen

Massenansturm wird zur tödlichen Falle
Massenanstrum auf den Mount Everest: Wenn zu viele Menschen bei gutem Wetter den Aufstieg versuchen, kann es an einigen Stellen zum Stau kommen - eine potentiell tödliche Falle bei Wetterumschwung

Mount Everest: weitere Leiche entdeckt. mehr

Prinzessin gähnt während der Taufe
Prinzessin Estelle in Stockholmer Schlosskirche getauft. (Quelle: dpa)

So lief Estelles erster großer Auftritt. mehr


Anzeigen

Anzeige
Wirtschaft
Yahoo: Gute Nachrichten vom Krisen-Konzern

Der Internetpionier verkauft Anteile an Alibaba. zum Video

Einkaufswelt
Unglaubliche Ersparnis
Tiefpreise: Patronen für Canon-Drucker bei druckerzubehoer.de

Bis zu 92% auf Patronen für Marken-
drucker. von druckerzubehoer.de

Partner-Angebot
Gehaltsvergleich
Gratis-Check mit über 280 Tätigkeitsbereichen

Nutzen Sie jetzt unseren Gratis- Check für über 300 Berufe. mehr

Anzeige
Girokonto für 0,- Euro
 (Quelle: norisbank)

Das kostenlose Top-Girokonto der norisbank. Jetzt informieren

Anzeige
Silber-Sonderangebot
Silbermünzen: 25 x Silber Unze Maple Leaf zum Sonderspreis. (Quelle: ophirum.de)

Exklusiv für Nutzer von t-online.de. zum Angebot

Anzeige

Anzeige
iPad gewinnen
 (Quelle: fxDirekt Bank)

Am Börsenspiel teilnehmen und gewinnen. Jetzt mitmachen

Hartz-IV im Quiz

Was wissen Sie über Hartz IV? Hartz-Quiz

Anzeige
Urlaub in Madeira
Pauschalreisen bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4*-Hotel mit AI, sowie Hin- und Rückflug ab 573,- Euro/P.

Börsen-Gezwitscher
Börsenradar auf Twitter

Das Börsenradar-Team zwitschert auch auf Twitter. Folgen Sie uns!

Geld-Newsletter
Werktags die wichtigsten Neuigkeiten rund um Wirtschaft und Finanzen per E-Mail in Ihr Postfach  (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Aktuelle Wirtschafts- Themen täglich ins Postfach. mehr


Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige