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Arbeitsrecht: Kündigung wegen falscher Altersschätzung nicht zulässig

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Freundin vom Chef älter geschätzt: Job weg

25.03.2011, 08:46 Uhr | sia / dpa

Chef beleidigt? Das kann Ärger geben. (Foto: imago)

Chef beleidigt? Das kann Ärger geben. (Foto: imago)

Das Alter von Menschen zu schätzen, kann eine heikle Angelegenheit sein. Und sogar den Job kosten. Das musste eine junge Frau feststellen, die der Freundin des Chefs ein paar Jahre zu viel zusprach. Sie wurde fristlos gefeuert. Nach einer Verhandlung am Mannheimer Arbeitsgericht hat der Arbeitgeber die Kündigung zwar zurückgenommen, den Job ist die 19-Jährige trotzdem los und muss sogar noch mit einer Schadensersatzklage rechnen.

Chef angeblich beleidigt - Job weg

Die fristlose Kündigung der Auszubildenden im September 2010 begründete der Arbeitgeber, ein Anwalt aus Edingen-Neckarhausen in Baden-Württemberg, mit der angeblichen Beleidigung seiner Freundin durch die falsche Einschätzung deren Alters. Die 19-jährige Mitarbeiterin hatte die Partnerin ihres Chefs auf 40 Jahre geschätzt, obwohl sie mit 31 Jahren deutlich jünger war. „Sie hat mich regelrecht ausgelacht. Dadurch fühlte ich mich beleidigt“, erklärte der Anwalt.

Er habe ihr dreimal leicht auf die Schulter geschlagen, sich später aber dafür entschuldigt. Die 19-Jährige habe sich in den folgenden Tagen dann grundlos krankgemeldet. Schon deshalb hätte er ihr kündigen können, meinte der Anwalt. Zudem warf er seiner ehemaligen Auszubildenden vor, nicht immer korrekt gearbeitet zu haben: "Sie konnte keine Zinsen ausrechnen und machte bei Vollstreckungsbescheiden Fehler." Ihm gegenüber sei sie oft respektlos gewesen.

Abmahnung vor Kündigung nötig

Die Auszubildende wiederum klagte gegen ihren Rauswurf. Zu einer ersten Verhandlung soll die 19-Jährige nicht erschienen sein, die Arbeitsrichter wiesen die Klage daher zunächst ab. In zweiter Runde ist der Rauswurf jetzt vom Tisch. Das Gericht konnte nicht nachvollziehen, weshalb der Arbeitgeber sich durch die falsche Altersschätzung beleidigt fühlte. Auch den Vorwurf, die junge Frau habe nicht immer korrekt gearbeitet, ließen die Richter als Grund für die fristlose Entlassung nicht gelten und wiesen darauf hin, dass der Arbeitgeber den Lehrling zunächst hätte abmahnen müssen.

Die junge Frau und ihr früherer Chef einigten sich nun in Mannheim auf einen Vergleich. Demnach erfolgt die fristgerechte Kündigung nun rückwirkend Ende November, zudem zahlt der Anwalt eine noch ausstehende Ausbildungsvergütung. Bei dieser kommt laut Gericht jedoch zum Tragen, dass die junge Frau möglicherweise nicht immer richtig gearbeitet hat. Eigentlich hätte sie noch 666,50 Euro von dem Anwalt bekommen müssen. Das Gericht setzte aber nur 333 Euro an.

Anwalt will Schadenersatz von Azubi

Inzwischen setze die 19-Jährige ihre Ausbildung in einer anderen Kanzlei fort. Allerdings droht nun neuer Streit zwischen Anwalt und Ex-Auszubildender. Der Anwalt fühlt sich von Kommentaren auf der Internetplattform Facebook gemobbt. "Ich werde dort auf übelste Weise beschimpft und bloßgestellt", klagte er. Er prüft nun eine Schadenersatzklage gegen die junge Frau, die er für die Kommentare in dem sozialen Netzwerk verantwortlich macht. "Ich habe seinen Namen nie in den Dreck gezogen", verteidigte sich die 19-Jährige.

Arbeitsrechtsexperte Michael Eckert weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass auch Aussagen als Beleidigung gelten können, die im Kern wahr sind. "Wenn mein Chef 120 Kilo wiegt, ist er unbestreitbar dick. Wenn ich dann aber sage 'der fette Klops', ist das von der Form her absolut unpassend und geht natürlich nicht."


Quelle: dpa

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