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Arbeitsrecht: Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens

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Stänkerer müssen mit Rauswurf rechnen

08.06.2010, 11:22 Uhr | t-online.de/business / dpa

Lästern über Kollegen: Das kann schnell den Jobkosten. (Foto: Imago)

Lästern über Kollegen: Das kann schnell den Jobkosten. (Foto: Imago)

Nicht immer finden die Personalentscheidungen des Chefs auch Zustimmung bei den Mitarbeitern. Wer in dem Fall aber im Kollegenkreis etwa über Beförderungen in der Firma stänkert, muss damit rechnen, heftigen Ärger mit dem Arbeitgeber zu bekommen. Denn die Lästereien stören den Betriebsfrieden - und können den Job kosten, wie ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt zeigt.

Lästereien sind tabu

Vor dem Frankfurter Gericht hatte ein Manager geklagt, der genau aus diesem Grund die Kündigung erhalten hatte (AZ 7 Ga 33/10). Der Hintergrund: Zwei Kolleginnen des Mannes waren befördert und dadurch zu Vorgesetzten geworden. Vor anderen Mitarbeitern bezeichnete der Manager das als "größten Witz". Außerdem sprach er den Frauen jegliche Führungskompetenz ab. Das Unternehmen, ein Finanzdienstleister, setzte den Angestellten schließlich wegen Störung des Betriebsfriedens auf die Straße.

Klage abgewiesen

Die Arbeitsrichter konnten das nachvollziehen und wiesen die Klage des Managers ab: Sie sahen in den Äußerungen des Gekündigten eine massive Äußerung von Neid und Missgunst. Die Kündigung sei gerechtfertigt, da der Betriebsfrieden durch das Verhalten des Mitarbeiters erheblich gestört worden sei.

Auf den Richter kommt es an

Generell können Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens allerdings problematisch werden. Es komme auf den Richter an, wann dieser eine Störung in einem solchen Maße annimmt, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist, erläutert Arbeitsrechtsexperte Heiko Klages auf der Website des Verlags für die deutsche Wirtschaft, vnr.de. In den meisten Fällen sei vor der Kündigung zunächst eine Abmahnung zu empfehlen.


t-online.de/business / dpa  

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