Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Jobs >

Arbeitsrecht: Kündigungsschutz - schön wär's

...

Kündigungsschutz - schön wär's

28.10.2011, 14:00 Uhr | dpa, t-online.de

Vor dem Rauswurf per Gesetz geschützt? Von wegen! (Quelle: imago)

Vor dem Rauswurf per Gesetz geschützt? Von wegen! (Quelle: imago)

Personal reduzieren - das plant wegen der Finanzkrise manches Unternehmen. Zwar macht das deutsche Kündigungsschutzgesetz es Arbeitgebern nicht leicht, Mitarbeiter zu entlassen. So klagen zumindest viele Chefs. Daher glauben auch zahlreiche Beschäftigte, ihre Jobs seien sicher. Ein Trugschluss, denn die strengen Regeln des Kündigungsschutzes greifen inzwischen in vielen Bereichen nicht mehr. Wir zeigen, wie weit sie wirklich reichen.

Kein Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

Generell vom Kündigungsschutz ausgenommen sind Kleinbetriebe. Das betrifft laut Angaben des Magazins Stern 4,8 Millionen Beschäftigte in Deutschland. Als Kleinbetrieb gilt nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ein Unternehmen, in dem höchstens zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Allerdings gibt es eine Sonderregelung: Arbeitnehmer, die schon vor dem 1. Januar 2004 bei einem Arbeitgeber mit mehr als fünf Beschäftigten tätig waren, können sich weiterhin auf den Allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG berufen. Denn zu diesem Datum wurde der sogenannte Schwellenwert für das KSchG von fünf auf zehn Arbeitnehmer angehoben.

Willkürliche Entlassungen nicht zulässig

Willkürlich entlassen können natürlich auch Chefs kleiner Betriebe nicht: Die Grundkündigungsfrist für eine ordentliche - unbedingt schriftliche - Kündigung beträgt vier Wochen (28 Kalendertage), in der Regel zum 15. des Monats oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist muss immer eingehalten werden, auch dann, wenn der Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen festlegt. Wer schon lange im Unternehmen ist, hat Anspruch auf längere Fristen - bis zu sieben Monate bei mehr als 20-jähriger Betriebszugehörigkeit. Gibt es allerdings einen Tarifvertrag mit anderen Regelungen, gehen diese vor.

Partner-Angebot
Traum-Job finden
Jobsuche bei t-online.de (Foto: t-online.de)

Sie suchen einen neuen Job? Finden Sie den passenden Job aus fast 60.000 Stellenangeboten. Jobsuche starten

Regelung für befristet Beschäftigte

Auch für Beschäftigte mit zeitlich befristeten Verträgen - in Deutschland laut Stern 2,7 Millionen Menschen - und die hiesigen 550.000 Leiharbeiter gelten andere Regeln. Zeitlich befristete Verträge können laut den Experten des Portals bundesrecht.juris.de des Bundesministeriums für Justiz nur dann durch eine ordentliche Kündigung beendet werden, wenn dies im Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag festgelegt ist. Ist ein befristeter Arbeitsvertrag demnach auf Lebenszeit oder für länger als fünf Jahre abgeschlossen, so kann er vom Arbeitnehmer nach fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann sechs Monate.

Betriebsbedingte Kündigung von Leiharbeitern

Für Leiharbeiter mit unbefristetem Vertrag, die länger als sechs Monate im Unternehmen angestellt sind, gilt laut bundesrecht.juris.de zwar der gesetzliche Kündigungsschutz, auf der sicheren Seite sind sie damit jedoch nicht. Rechtsanwalt Michael W. Felser warnt auf dem Portal www.kündigung.de: Bevor die Stammbelegschaft eines Unternehmens entlassen werden kann, sind zuvor die Leiharbeiter zu kündigen. Eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung bestätigt das: In vielen Betrieben dienen demnach Zeitarbeiter und befristet Beschäftigte als "Puffer": In schlechten Zeiten wie der derzeitigen Rezession trennten sich der Untersuchung zufolge Betriebe von diesen Mitarbeitern, um ihre Kernbelegschaft zu halten.

Partner-Angebot
Stromkosten zu hoch?
Jetzt Strompreise vergleichen und Anbieter wechseln (Foto: Montage)

Jetzt mit dem Verivox-Stromrechner Anbieter vergleichen, wechseln und Geld sparen!

Strompreisvergleich

Personal reduzieren als "unternehmerische Entscheidung"

Im Übrigen muss ein Unternehmen nicht vor der Pleite stehen, um Jobs reduzieren zu können. Chefs können auch dann betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, wenn eine "unternehmerische Entscheidung" getroffen worden sei, die zu einem Wegfall von Arbeitsplätzen führe, erklärt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Leipzig. Dazu gehöre etwa, wenn ein Unternehmen eine neue Technik einführt oder eine Produktion nicht mehr anbietet und daher Stellen streicht, so das Mitglied des Arbeitsausschusses im Deutschen Anwaltverein. Den Zweck solcher Entscheidungen beleuchten die Arbeitsgerichte selten. Sie überprüfen vor allem, ob die Entlassung korrekt angekündigt und umgesetzt wurde.

Umsatzeinbruch ist kein Entlassungsgrund

Allerdings reiche es nicht aus, zu sagen, der Firma gehe es schlecht, betont Gross. Das Unternehmen müsse deutlich belegen, dass es deswegen auf ein bestimmtes Angebot verzichten müsse, also zum Beispiel eine Abteilung seines Betriebs. Zudem müsse zu den Entlassungen der Betriebsrat angehört werden. "Wenn dabei Fehler gemacht werden, ist die Kündigung unwirksam", so Gross.

Strompreise
Was Sie schon immer über Energie wissen wollten
Was Sie schon immer über Energie wissen wollten (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Wir präsentieren in unserem großen Energiespecial die wichtigsten Infos zu Strom und Gas im Haushalt. Strompreise

Der Traum von einer Abfindung

Geld gegen Job - so versüßt mancher Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Entlassung, wenn eine Kündigung rechtlich auf unsicheren Füßen steht. Aber Vorsicht: Firmen müssen nicht jedem gekündigten Mitarbeiter eine Abfindung zahlen. Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2008 erhielten nur 16 Prozent der 2500 befragten Gekündigten eine solche. Oft werden Abfindungen ausgehandelt, wenn Unternehmen ältere Mitarbeiter, Behinderte, Mütter oder Väter in Elternzeit loswerden wollen, die regulär kaum zu entlassen sind.

Geld gegen Job

Ein Abfindungsanspruch besteht laut Kündigungsschutzgesetz (Paragraf 1a KSchG) nur, wenn der Chef betriebsbedingt kündigt und die Abfindung im Kündigungsschreiben unter der Voraussetzung anbietet, dass der Arbeitnehmer die dreiwöchige Klagefrist gegen die Kündigung verstreichen lässt. Das Recht auf eine Abfindung kann nach den Experten von finanztip.de zudem durch eine entsprechende Regelung im Tarifvertrag, bei bestehenden Sozialplänen oder bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht bestehen. Am häufigsten werden demnach Abfindungen im Rahmen eines Auflösungs- oder Aufhebungsvertrags beziehungsweise nach einem Prozessvergleich gezahlt, obwohl die Firmen in dem Fall dazu nicht verpflichtet wären.

Ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr

Bei der Berechnung der Höhe einer Abfindung spielt das Lebensalter des Mitarbeiters, dessen Betriebszugehörigkeitsdauer und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers eine Rolle. Nach Paragraf 1a KSchG steht dem Arbeitnehmer generell ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr zu. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten gilt dabei als ganzes Jahr.

Lücken in der Sozialauswahl

Auch wer glaubt, eine lange Dauer eines Arbeitsverhältnisses oder die familiäre Situation schützen vor einer Entlassung, irrt. 2004 wurden die Regelungen zu einer Sozialauswahl bei Entlassungen gelockert, bei der Alter, Unterhaltsverpflichtungen, eventuelle Behinderungen und die Dauer der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt werden. Unternehmen dürfen demnach für den Betrieb wichtige Leistungsträger von der Regelung ausnehmen. Hat der Betriebsrat einer Liste mit den Namen zu entlassener Mitarbeiter zugestimmt, ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht wenig aussichtsreich.


Quelle: t-online.de , dpa

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Arbeitsrecht: Kündigungsschutz - schön wär's" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Arbeitsrecht: Kündigungsschutz - schön wär's" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (0)

zum Forum

Thema: "Arbeitsrecht: Kündigungsschutz - schön wär's"

Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Shopping

Einkaufswelt
Frühlingserwachen!
Sichern Sie sich jetzt bis zu 30% Rabatt auf die neue Frühlingskollektion von charles-voegele.de

Sichern Sie sich jetzt bis zu 30% auf die neue Frühlingskollektion.
bei Charles-Voegele.de

Einkaufswelt
Nur für kurze Zeit
Günstig mobil telefonieren bei blau.de

Jetzt SIM-Karte sichern, 40,- € Start-
guthaben kassieren & Handyruf- nummer mitnehmen. von blau.de

Einkaufswelt
Bis zu 92% günstiger
Angebot bei druckerzubehoer.de

Testsieger-Patronen für Marken-
drucker im TÜV-geprüften Online-
Shop kaufen. von druckerzubehoer

Einkaufswelt
Zauberhafte Winter-Looks
Modetrends von zalando.de

Riesenauswahl an Schuhen und Kleidern von Top-Marken - Versand und Rückversand kostenlos. mehr


Downloads & Shops

Dragon Naturally Speaking Home 11
Dragon NaturallySpeaking Home 11 ohne Hardware

Das PC-Diktat zum Sonderpreis. Download

WISO Sparbuch 2012
WISO Steuer-Sparbuch 2012

Holen Sie das Beste aus der Steuererklärung - Ihr Geld. Download

Drei auf einen Streich
Das Rettungs-Simulationspaket (Quelle: rondomedia)

Polizei-, Feuerwehr- und Rettungswagen-Simulator. Jetzt kaufen

"Die drei Musketiere"
"Die drei Musketiere"

Einer für alle und alle für einen! Neuverfilmung mit Topbesetzung hier!


Aus anderen Bereichen

Bayerns Krise lässt Heynckes alt aussehen
Fühlen sich eng verbunden: Uli Hoeneß und Jupp Heynckes.  (Quelle: imago)

Aber auch Philipp Lahm gerät in die Kritik. mehr

Steuererstattung dauert diesmal länger
Steuererklärung: Die Erstattung verzögert sich (Quelle: dpa)

Warum es beim Finanzamt hakt. mehr


Anzeigen

Anzeige
Wirtschaft
Commerzbank: Gewinne schrumpfen deutlich

Wegen Griechenlandanleihen hat sich Gewinn halbiert. zum Video

Einkaufswelt
Der wird Sie umhauen!
Notebooks von DELL

Starkes Multimedia-Notebook mit Intel® Core™ i5 Prozessor bei Dell.

Partner-Angebot
Gehaltsvergleich
Gratis-Check mit über 280 Tätigkeitsbereichen

Nutzen Sie jetzt unseren Gratis- Check für über 300 Berufe. mehr

Anzeige
Girokonto für 0,- Euro

Das kostenlose Top-Girokonto der norisbank. Jetzt informieren

Anzeige
Kostenloses Demokonto

Devisen handeln beim Testsieger plus 2,6% Zinsen p.a. mehr

Anzeige

Hartz-IV im Quiz

Was wissen Sie über Hartz IV? Hartz-Quiz

Anzeige
Wohnen auf dem Wasser
Ferienwohnungen bei t-online.de Reisen (Quelle: Hersteller)

Lausitz: Luxus-Appartements für 2 Personen ab 728,- Euro/Woche

Börsen-Gezwitscher
Börsenradar auf Twitter

Das Börsenradar-Team zwitschert auch auf Twitter. Folgen Sie uns!

Geld-Newsletter
Werktags die wichtigsten Neuigkeiten rund um Wirtschaft und Finanzen per E-Mail in Ihr Postfach  (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Aktuelle Wirtschafts- Themen täglich ins Postfach. mehr

Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige