30.06.2009, 08:46 Uhr | oca
Sonn- und Feiertagszuschläge: Anspruch auch im Krankheitsfall (Quelle: imago)Sonn- und Feiertagszuschläge müssen auch dann gezahlt werden, wenn Arbeitnehmer krank im Job fehlen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt (Az.: 6 Sa 175/07), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hinweist. Demnach kann sich der Arbeitgeber in solchen Fällen nicht einfach darauf berufen, dass er kranken Arbeitnehmern derartige Zuschläge üblicherweise nicht zahlt. Eine Ausnahme ist, wenn eine Vereinbarung der Tarifvertragsparteien das vorsieht.
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