23.11.2009, 14:40 Uhr | dpa / t-online.de/business
Naschen am Büfett? Das geht gar nicht, finden manche Chefs. (Foto: Imago)
Der Streit um den Rauswurf einer Sekretärin, die ohne Erlaubnis zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle vom Buffet des Chefs genommen hatte, ist beendet: Die entlassene Vorzimmerdame aus Dortmund soll eine Abfindung bekommen. Die 59-Jährige einigte sich nach Angaben ihres Anwalts mit dem Arbeitgeber, ihr Arbeitsverhältnis "sozialverträglich" zu beenden. Der Baugewerbeverband Westfalen hatte der Frau im Juli fristlos gekündigt.
Zur Höhe der Abfindung wollte Anwalt Wolfgang Pinkepank nichts sagen. Die Sekretärin war seinen Angaben zufolge aber mit der Einigung zufrieden. "Die Verhandlungen sind sehr fair verlaufen", so Pinkepank.
Zuvor hatte sich die Frau unfair behandelt gefühlt, als sie wegen des Vorfalls nach 34 Dienstjahren ihren Job verlor. Der Verband behauptete, die Sekretärin habe sich über Jahre hinweg am Buffet bedient. "Der Diebstahl-Vorwurf wurde zurückgenommen", sagte Pinkepank. "Es hat auf beiden Seiten Missverständnisse gegeben", meinte er zum Verlauf des Streits.
Im Oktober hatte sich der Hauptgeschäftsführer des Verbandes in einem offenen Brief bei der Sekretärin entschuldigt. Dabei betonte er die Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Einigung. Die Frau hatte eine Abfindung zunächst als "inakzeptabel" zurückgewiesen. Nun sei es ein "wechselseitiger Wunsch" gewesen, dass seine Mandantin nicht weiter beim Bauverband arbeite, sagte der Anwalt.
Bundesweit hat die fristlose Kündigung der Sekretärin für Empörung gesorgt. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand die Frage, ob nicht eine Abmahnung ausgereicht hätte, anstatt die Mitarbeiterin sofort zu entlassen.
In der Zwischenzeit hat es einen weiteren Diebstahl-Vorwurf beim Bauverband gegeben. Einer Kollegin der Sekretärin wurde nach 20 Dienstjahren ebenfalls fristlos gekündigt, weil auch sie Brötchen von einem Buffet gegessen haben soll. Für den 24. November ist in dem Fall eine Güteverhandlung angesetzt.
Die Fälle gehören zu einer Reihe von Vorfällen, in denen Beschäftigte wegen sogenannter Bagatelldelikte ihre Arbeitsplätze verloren. Schlagzeilen machte unter anderem der Fall einer Altenpflegerin in Baden-Württemberg, die ihre Kündigung erhielt, weil sie einige Maultaschen eingesteckt hatte.
dpa / t-online.de/business
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