Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Jobs >

Arbeitsrecht: Zu viel Gehalt gezahlt?

...

Zu viel Gehalt gezahlt?

24.02.2010, 13:19 Uhr | Andreas Heimann, dpa / t-online/business

Wer hat Anspruch auf zuviel gezahltes Gehalt?   (Foto: Imago)

Wer hat Anspruch auf zuviel gezahltes Gehalt? (Foto: Imago)

Bekommt ein Mitarbeiter aus Versehen zu viel Gehalt, darf der Arbeitgeber das korrigieren, sobald er den Fehler bemerkt - auch wenn das Versehen schon länger zurückliegt. Wir erklären die gültigen Regelungen.

"Ungerechtfertigte Bereicherung"

Das zuviel bezahlte Geld bliebe dem Mitarbeiter auch dann nicht erhalten, wenn der Fehler schon einige Monate zurückliegt und dem Arbeitnehmer nicht nur einmal, sondern regelmäßig zu viel überwiesen wurde, sagte der Fachanwalt für Arbeitsrecht Paul-Werner Beckmann. Der Sachverhalt sei als "ungerechtfertigte Bereicherung" zu werten, die mit der nächsten Gehaltsabrechnung korrigiert werden kann.

Fehler lassen sich meist korrigieren

"Solche Fehler kommen immer wieder vor", sagte der Rechtsanwalt aus Herford, der auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Das Gleiche gelte, wenn der Arbeitgeber aus Versehen zu wenig gezahlt hat. Die Frage, ob der Chef das zu viel überwiesene Geld in jedem Fall zurückverlangen kann, sei schwieriger zu beantworten.

Regelung bei Gehaltsverhandlungen

Haben Mitarbeiter und Arbeitgeber etwa vorher über eine Gehaltserhöhung verhandelt und dabei unterschiedliche Vorstellungen über die Summe gehabt, darf der Arbeitnehmer laut dem Experten davon ausgehen, seine Forderung sei erfüllt worden, wenn er anschließend die von ihm geforderte höhere Summe auf seinem Konto findet. "Überweist die Buchhaltung also versehentlich 250 statt 150 Euro, kann der Mitarbeiter das als Einverständniserklärung sehen", erklärte Beckmann.

Überhöhtes Weihnachtsgeld für Reise ausgeben?

Kann der Arbeitnehmer guten Gewissens davon ausgehen, dass der Arbeitgeber ihm den höheren Betrag überweisen wollte, sei das als "Vertrauenstatbestand" zu werten. Ob der Arbeitgeber im Streitfall damit durchkomme, das Geld zurückzufordern, sei unsicher. Ähnlich ist es, wenn der Arbeitnehmer glaubhaft machen kann, beispielsweise ein deutlich überhöhtes Weihnachtsgeld komplett ausgegeben zu haben, etwa für eine Urlaubsreise. Wenn er glaubhaft machen kann, dass das so ist und er sich die Reise gerade deshalb gegönnt hat, weil er guten Gewissens davon ausgegangen war, zu Recht so viel Geld bekommen zu haben, kann der Arbeitgeber die Summe nicht einfach zurückverlangen.

Pfändungsfreibeträge beachten

Ist die Sachlage dagegen eindeutig so, dass es sich klar erkennbar um einen Irrtum handelte, sei es juristisch in Ordnung, das Geld zurückzufordern. "Der Arbeitgeber kann die gesamte Summe aber nicht einfach vom nächsten Gehalt abziehen", sagte Beckmann. In dem Fall seien Pfändungsfreibeträge zu beachten, damit der Mitarbeiter in dem betreffenden Monat nicht auf einen Großteil seines Gehaltes verzichten müsse.

Einigung auf Ratenzahlung möglich

Vernünftig sei in jedem Fall, mit dem Mitarbeiter zu sprechen und einzuräumen, das ein Fehler passiert ist. Beide Parteien könnten sich dann auch auf Ratenzahlung einigen - falls der Arbeitgeber nicht auf die Rückzahlung verzichtet.


Andreas Heimann, dpa / t-online/business  

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Arbeitsrecht: Zu viel Gehalt gezahlt?" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Arbeitsrecht: Zu viel Gehalt gezahlt?" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (0)

zum Forum

Thema: "Arbeitsrecht: Zu viel Gehalt gezahlt?"

Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Shopping

Einkaufswelt
Passform-Mode für Herren
Premium-Mode mit perfekter Passform - von RAPHAELA by BRAX

Die Spezialkollektion für jede Kör-
perform: perfekt für Business und Freizeit. zum XXL-Special

Einkaufswelt
Mode von Laura Kent
Neue Frühlings-Trends von Laura Kent - bei WENZ

Extravagante und schicke Damen-
mode für die neue Saison: jetzt online bestellen. von WENZ

Einkaufswelt
Grills und Gartenkamine
Grills & Gartenkamine von plus.de

Jetzt aus über 150 Marken-Grills den passenden auswählen!
bei plus.de

Einkaufswelt
Alles gut verstaut
Möbel, die viel Stauraum bieten - jetzt bei FASHION FOR HOME

Edle Design-Möbel, die Platz sparen und Stauraum bieten - jetzt günstig!
von FASHION FOR HOME


Downloads & Shops

Minus 29%: CutOut PRO
CutOut PRO (Quelle: Softwareload)

Der Meister für feinste Freistellungen und präzise Montagen. mehr

THW Simulator 2012
THW Simulator 2012 (Quelle: rondomedia)

Fahrzeuge bergen, Brücken bauen und mehr. Jetzt kaufen

Badeurlaub in Kroatien ab 572,- €/P.
Last Minute bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4-Sterne- Hotel mit AI und Flug.


Aus anderen Bereichen

Massenansturm wird zur tödlichen Falle
Massenanstrum auf den Mount Everest: Wenn zu viele Menschen bei gutem Wetter den Aufstieg versuchen, kann es an einigen Stellen zum Stau kommen - eine potentiell tödliche Falle bei Wetterumschwung

Mount Everest: weitere Leiche entdeckt. mehr

Prinzessin gähnt während der Taufe
Prinzessin Estelle in Stockholmer Schlosskirche getauft. (Quelle: dpa)

So lief Estelles erster großer Auftritt. mehr


Anzeigen

Anzeige
Wirtschaft
Opelaner müssen weiter um Standort Bochum zittern

Laut Chef Stracke ist die Zukunft nach 2014 ungewiss. zum Video

Einkaufswelt
Unglaubliche Ersparnis
Tiefpreise: Patronen für Canon-Drucker bei druckerzubehoer.de

Bis zu 92% auf Patronen für Marken-
drucker. von druckerzubehoer.de

Partner-Angebot
Gehaltsvergleich
Gratis-Check mit über 280 Tätigkeitsbereichen

Nutzen Sie jetzt unseren Gratis- Check für über 300 Berufe. mehr

Anzeige
Girokonto für 0,- Euro
 (Quelle: norisbank)

Das kostenlose Top-Girokonto der norisbank. Jetzt informieren

Anzeige
Silber-Sonderangebot
Silbermünzen: 25 x Silber Unze Maple Leaf zum Sonderspreis. (Quelle: ophirum.de)

Exklusiv für Nutzer von t-online.de. zum Angebot

Anzeige

Anzeige
iPad gewinnen
 (Quelle: fxDirekt Bank)

Am Börsenspiel teilnehmen und gewinnen. Jetzt mitmachen

Hartz-IV im Quiz

Was wissen Sie über Hartz IV? Hartz-Quiz

Anzeige
Urlaub in Madeira
Pauschalreisen bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4*-Hotel mit AI, sowie Hin- und Rückflug ab 573,- Euro/P.

Börsen-Gezwitscher
Börsenradar auf Twitter

Das Börsenradar-Team zwitschert auch auf Twitter. Folgen Sie uns!

Geld-Newsletter
Werktags die wichtigsten Neuigkeiten rund um Wirtschaft und Finanzen per E-Mail in Ihr Postfach  (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Aktuelle Wirtschafts- Themen täglich ins Postfach. mehr


Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige