Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Jobs >

Arbeitsunfähigkeit: Chef darf nicht mit Kündigung drohen

...

Chef darf nicht mit Kündigung drohen

13.04.2010, 13:26 Uhr | dpa-tmn / t-online.de/business

Wer krank ist, darf dem Job fernbleiben - ohne um den Job fürchten zu müssen. (Foto: Imago)

Wer krank ist, darf dem Job fernbleiben - ohne um den Job fürchten zu müssen. (Foto: Imago)

Arbeitsunfähige Mitarbeiter zum Job zitieren und ihnen mit dem Rauswurf drohen - das ist Chefs nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verboten. Eine Kündigung unter solchen Umständen ist unwirksam. So zumindest hat das Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt entschieden.

Kündigung nach Wegeunfall

Auf die Entscheidung des BAG (6 AZR 189/08) weist die Fachzeitschrift "der betriebsrat" hin (Ausgabe 4/2010). In dem Fall ging es um eine Mitarbeiterin bei einer Zeitarbeitsfirma, die in dem Unternehmen zunächst befristetet als Helferin beschäftigt war. Durch einen Wegeunfall wurde die Frau arbeitsunfähig und daraufhin gekündigt. Zuvor hatte die zuständige Personaldisponentin der Mitarbeiterin in einem Telefongespräch mit der Kündigung gedroht, wenn sie nicht trotz der Krankmeldung zur Arbeit komme. Das bestätigte eine zufällige Zeugin des Telefonats.

Gericht: Rauswurf ist sittenwidrig

Die Personalerin habe erklärt, die offizielle Krankschreibung des Arztes interessiere nicht, weil es dem Arzt egal sei, wenn sie trotzdem arbeite, heißt es im Urteil. Nachdem die Mitarbeiterin es abgelehnt habe, zur Arbeit zu erscheinen, habe die Disponentin gesagt, sie müsse mit einer Kündigung rechnen. Das Gericht befand, die Kündigung sei deshalb aus verwerflichen Motiven erfolgt und daher sittenwidrig.

Bekannte wird zufällig zur Zeugin

Auch die Befristung sahen die Richter als unwirksam an, weil das Arbeitsverhältnis verlängert worden wäre, wenn nicht die Krankheit der Frau dazwischen gekommen wäre. Die Helferin gab an, den Inhalt des Telefongesprächs habe eine Bekannte ungewollt mit angehört. Sie habe das ihr nicht vertraute Mobiltelefon ihres Ehemanns benutzt, das von diesem auf maximale Lautstärke eingestellt gewesen sei, und es nicht vom Ohr weggehalten.

Mobiltelefon überdurchschnittlich laut eingestellt

Wegen des Gesprächsverlaufs sei sie so aufgebracht gewesen, dass sie nicht wahrgenommen habe, dass ihre Bekannte auch die Aussagen der Personaldisponentin habe mithören können. Ihr sei ebenfalls nicht bewusst gewesen, dass das Mobiltelefon überdurchschnittlich laut eingestellt gewesen sei. Erst nach dem Gespräch habe sie von ihrer Bekannten erfahren, dass diese mitgehört habe.

Klage in Vorinstanzen abgewiesen

Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht hatte die Bekannte nicht als Zeugin akzeptiert: Wer ein Telefongespräch heimlich mithöre, könne nicht als Zeuge auftreten. Das BAG hingegen gab der Klage zum Teil statt: Das Landesarbeitsgericht hätte die Berufungsklage der Frau nicht zurückweisen dürfen, ohne die Zeugin der Mitarbeiterin zu vernehmen.

Unzulässige Maßregelung

Ein wegen Krankheit arbeitsunfähiger Arbeitnehmer sei von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit, erklärten die Bundesarbeitsrichter. Er sei berechtigt, der Arbeit fernzubleiben. Drohe der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der erkrankte Mitarbeiter nicht zur Arbeit erscheint, und kündige er dem Arbeitnehmer unmittelbar nach dessen Weigerung, die Arbeit aufzunehmen, sei das eine unzulässige Maßregelung. Die Richter hoben das Berufungsurteil entsprechend auf und verwiesen den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht München zurück.


dpa-tmn / t-online.de/business  

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Arbeitsunfähigkeit: Chef darf nicht mit Kündigung drohen" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Arbeitsunfähigkeit: Chef darf nicht mit Kündigung drohen" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (0)

zum Forum

Thema: "Arbeitsunfähigkeit: Chef darf nicht mit Kündigung drohen"

Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Shopping

Einkaufswelt
Passform-Mode für Herren
Premium-Mode mit perfekter Passform - von RAPHAELA by BRAX

Die Spezialkollektion für jede Kör-
perform: perfekt für Business und Freizeit. zum XXL-Special

Einkaufswelt
Mode von Laura Kent
Neue Frühlings-Trends von Laura Kent - bei WENZ

Extravagante und schicke Damen-
mode für die neue Saison: jetzt online bestellen. von WENZ

Einkaufswelt
Grills und Gartenkamine
Grills & Gartenkamine von plus.de

Jetzt aus über 150 Marken-Grills den passenden auswählen!
bei plus.de

Einkaufswelt
Alles gut verstaut
Möbel, die viel Stauraum bieten - jetzt bei FASHION FOR HOME

Edle Design-Möbel, die Platz sparen und Stauraum bieten - jetzt günstig!
von FASHION FOR HOME


Downloads & Shops

Minus 29%: CutOut PRO
CutOut PRO (Quelle: Softwareload)

Der Meister für feinste Freistellungen und präzise Montagen. mehr

THW Simulator 2012
THW Simulator 2012 (Quelle: rondomedia)

Fahrzeuge bergen, Brücken bauen und mehr. Jetzt kaufen

Badeurlaub in Kroatien ab 572,- €/P.
Last Minute bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4-Sterne- Hotel mit AI und Flug.


Aus anderen Bereichen

Massenansturm wird zur tödlichen Falle
Massenanstrum auf den Mount Everest: Wenn zu viele Menschen bei gutem Wetter den Aufstieg versuchen, kann es an einigen Stellen zum Stau kommen - eine potentiell tödliche Falle bei Wetterumschwung

Mount Everest: weitere Leiche entdeckt. mehr

Prinzessin gähnt während der Taufe
Prinzessin Estelle in Stockholmer Schlosskirche getauft. (Quelle: dpa)

So lief Estelles erster großer Auftritt. mehr


Anzeigen

Anzeige
Wirtschaft
Unsichtbare Gefahr verunsichert

Bürgerinitiativen gegen Stromleitungen. zum Video

Einkaufswelt
Unglaubliche Ersparnis
Tiefpreise: Patronen für Canon-Drucker bei druckerzubehoer.de

Bis zu 92% auf Patronen für Marken-
drucker. von druckerzubehoer.de

Partner-Angebot
Gehaltsvergleich
Gratis-Check mit über 280 Tätigkeitsbereichen

Nutzen Sie jetzt unseren Gratis- Check für über 300 Berufe. mehr

Anzeige
Konto mit Kick

Jetzt mit dem Postbank Giro plus bis zu 200 € sichern!* mehr

Anzeige
Silber-Sonderangebot
Silbermünzen: 25 x Silber Unze Maple Leaf zum Sonderspreis. (Quelle: ophirum.de)

Exklusiv für Nutzer von t-online.de. zum Angebot

Anzeige

Anzeige
iPad gewinnen
 (Quelle: fxDirekt Bank)

Am Börsenspiel teilnehmen und gewinnen. Jetzt mitmachen

Hartz-IV im Quiz

Was wissen Sie über Hartz IV? Hartz-Quiz

Anzeige
Urlaub in Madeira
Pauschalreisen bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4*-Hotel mit AI, sowie Hin- und Rückflug ab 573,- Euro/P.

Börsen-Gezwitscher
Börsenradar auf Twitter

Das Börsenradar-Team zwitschert auch auf Twitter. Folgen Sie uns!

Geld-Newsletter
Werktags die wichtigsten Neuigkeiten rund um Wirtschaft und Finanzen per E-Mail in Ihr Postfach  (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Aktuelle Wirtschafts- Themen täglich ins Postfach. mehr


Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige