13.01.2009, 12:27 Uhr | dpa / t-online.de/business
Auch wenn es weh tut: Schmerzensgeld gibt es bei Arbeitsunfällen selten. (Foto: Imago)
Im Job kann es laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) richtig gefährlich werden: 484.432 meldepflichtige Arbeitsunfälle registrierte die DGUV allein im ersten Halbjahr 2008. Die gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften springen dann ein. Wann der Arbeitgeber bei Personenschäden haften muss, zeigen wir im Folgenden.
Hat ein Mitarbeiter einen Arbeitsunfall erlitten, müssen Chefs nicht grundsätzlich Schmerzensgeld zahlen. So zumindest entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Allerdings gibt es Ausnahmeregelungen.
Eine Ausnahme gilt nach dem Richterspruch allenfalls, wenn der Arbeitgeber oder ein Arbeitskollege den Unfall vorsätzlich verursacht hat (Urteil vom 16.10.2008 Az.: 10 Sa 412/08).
Das Gericht wies damit die Klage eines Verzinkers auf Zahlung von Schmerzensgeld ab. Der Kläger hatte beim Reinigen eines Rohres durch eine Verpuffung die Sehkraft seines rechten Auges verloren. Nach seinen Angaben erkannte zwar die Berufsgenossenschaft den Arbeitsunfall an und übernahm die Schadensregulierung. Unabhängig davon müsse ihm aber auch der Arbeitgeber ein angemessenes Schmerzensgeld zahlen.
Das Landesarbeitsgericht sah für diese Forderung jedoch keine rechtliche Grundlage. Das Sozialversicherungsrecht habe gerade den Zweck, den Arbeitgeber und die Arbeitskollegen von der Haftung bei "Personenschäden" freizustellen. Das beziehe sich auch auf die Zahlung von Schmerzensgeld.
dpa / t-online.de/business
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