12.05.2009, 13:15 Uhr | dpa, t-online.de/business
Mitarbeiter haben unter Umständen das Recht auf ein korrigiertes Zeugnis. (Foto: Imago)
Arbeitszeugnisse sind oft undurchsichtig und doppeldeutig. Doch Arbeitnehmer sollten ihre Zeugnisse nicht nur auf verklausulierte Formulierungen prüfen. Denn fehlende Aussagen können ebenfalls negative Folgen haben und für Chefs ein versteckter Hinweis über die tatsächliche Leistung sein.
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine Änderung ihres Arbeitszeugnisses, wenn branchenübliche Leistungen darin nicht genannt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 9 AZR 632/07), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin hinweist. Demnach sei das Weglassen üblicher Leistungen und Eigenschaften ein Hinweis darauf, dass Arbeitnehmer nur unterdurchschnittliche Leistungen erbracht haben. Ein solches "beredtes Schweigen" sei daher unzulässig.
In dem Fall hatte ein Redakteur einer Tageszeitung geklagt, weil sein Arbeitszeugnis keine Angaben zu seiner Belastbarkeit in Stresssituationen enthielt. Er verlangte, dass dieser Punkt ergänzt werde, da es für Journalisten entscheidend sei, belastbar zu sein. Eine Einschätzung hierzu sei daher im Arbeitszeugnis besonders wichtig. Die Richter sahen das ebenso und gaben dem Mann recht.
Ebenfalls seien Auslassungen unzulässig, wenn an der Stelle eine positive Hervorhebung zu erwarten sei. Ist das ausdrückliche Nennen von beruflichen Eigenschaften wie Belastbarkeit in einer Branche üblich, könne das Weglassen für Arbeitnehmer berufliche Nachteile bedeuten. In solchen Fällen hätten sie daher einen Anspruch darauf, dass ihnen derartige Eigenschaften auch bescheinigt werden.
Die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 26. November 63, DB 1964, S. 517) besagt, dass Zeugnisse generell wohlwollend ausgestellt werden sollen, selbst dann, wenn ein gutes Zeugnis nach den Leistungen und dem Verhalten des Arbeitnehmers gar nicht gerechtfertigt ist. Die Rechtsprechung geht laut dem Verlag für die Deutsche Wirtschaft davon aus, dass jeder Mitarbeiter zumindest mit "befriedigend" bewertet werden sollte.
Deutlich schlechtere Benotungen könnten kaum als wohlwollend verstanden werden, so der Fachverlag. Aber natürlich sollten Zeugnisse auch der Wahrheit entsprechen. Personalverantwortliche sollten also Vorsicht walten lassen, wenn sie Zeugnissen für ausscheidenden Mitarbeiter niederschreiben.
dpa, t-online.de/business
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Die Spezialkollektion für jede Kör-
perform: perfekt für Business und Freizeit. zum XXL-Special
Extravagante und schicke Damen-
mode für die neue Saison: jetzt online bestellen. von WENZ
Edle Design-Möbel, die Platz sparen und Stauraum bieten - jetzt günstig!
von FASHION FOR HOME
Am zweiten Tag nach Börsenstart fällt Aktie unter 38 Dollar. zum Video