19.04.2011, 16:45 Uhr | t-online.de
Nicht immer leicht zu durchblicken: Arbeitszeugnisse. (Foto: imago)
Die Sprache der Arbeitszeugnisse ist undurchsichtig, doppeldeutig und klingt doch meistens ziemlich gut. "Er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen" - das klingt wie ein Lob. Oder wird hier ein Mitarbeiter etwa vom Chef verbal abgewatscht?
Auch die Erläuterung "Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt" wirkt auf den Laien nicht unbedingt anstößig. Doch was so nett klingt, verbirgt tatsächlich eine Botschaft, die nichts Gutes über den Mitarbeiter verrät. Testen Sie, wie gut Sie die Sprache in Arbeitszeugnissen verstehen.
Die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 26. November 63, DB 1964, S. 517) besagt, dass Zeugnisse generell wohlwollend ausgestellt werden sollen, selbst dann, wenn ein gutes Zeugnis nach den Leistungen und dem Verhalten des Arbeitnehmers gar nicht gerechtfertigt ist. Die Rechtsprechung geht laut dem Verlag für die Deutsche Wirtschaft davon aus, dass jeder Mitarbeiter zumindest mit "befriedigend" bewertet werden sollte.
Deutlich schlechtere Benotungen könnten kaum als wohlwollend verstanden werden, so der Fachverlag. Aber natürlich sollten Zeugnisse auch der Wahrheit entsprechen. Personalverantwortliche sollten also Vorsicht walten lassen, wenn sie Zeugnissen für ausscheidenden Mitarbeiter niederschreiben.
Auf ein "sehr gut" im Zeugnis haben Mitarbeiter laut dem Verlag für die Deutsche Wirtschaft keinen Anspruch. Beurteilt der Chef die Arbeitsleistung als "gut", kann der Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres darauf bestehen, dass die Einschätzung noch besser ausfällt. Hat aber ein Angestellter tatsächlich Spitzenleistungen erbracht und kann das auch nachweisen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Zeugnis zu ändern.
Da Chefs unter sich die tatsächlich schlechte Leistung eines Mitarbeiters nicht unter den Tisch fallen lassen wollen, hat sich im Laufe der Zeit eine eigene Sprache entwickelt. Sicherlich, es existiert kein echter Geheimcode unter den Zeugnisschreibern. Aber letztlich hat sich ein Sprachgebrauch eingebürgert, der durch Zeugnisleser nur schwer entschlüsselt werden kann, schreibt Dr. Günter Huber in seinem Ratgeber "Mein Arbeitszeugnis“, erschienen im Haufe-Verlag.
Quelle: t-online.de
S. Kaiser schrieb:
am 13. Januar 2012 um 11:31:52
(0)
(0)
Arbeitszeugnis
Ein solche Zeugnis ist immer nur so gut wie der Rechtsanwalt der es auseinander nimmt.
...und in Deutschland gilt immer noch
der Rechtsgrundsatz : "Gleiches Recht für alle, wenn Sie es bezahlen können."
mehr
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Wie gut kennen Sie sich in der Welt von Wirtschaft und Finanzen aus? Testen Sie Ihr Wissen!