23.12.2011, 13:54 Uhr | dpa
Menschen mit geringem Einkommen haben bessere Chancen von den Rundfunkgebühren befreit zu werden, wenn das verfügbare Einkommen so knapp über den Hartz-IV-Regelsätzen liegt, dass der Betroffene bei Zahlung der Rundfunkgebühren unter das Existenzminimum rutschen würde. Dies folgt aus zwei veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (Az.: 1 BvR 3269/08 u.a.).
In einem Fall hatte eine Hartz-IV-Empfängerin aus Hamburg einen befristeten Zuschlag auf ihre Sozialleistungen erhalten - der aber geringer war als die Rundfunkgebühren. Einen Antrag auf Gebührenbefreiung lehnte die Rundfunkanstalt ab, da generell nur solche Hartz-IV-Empfänger befreit werden, die keine Zuschläge erhalten. Damit verblieb der Frau nach Zahlung der GEZ-Gebühr letztlich weniger Geld, als sie ohne Zuschlag bekommen hätte.
In einem weiteren Fall bekam ein Rentner nur so wenig Rente und Wohngeld, dass ihm nach der Zahlung der Rundfunkgebühren weniger Geld übrig blieb als einem Sozialhilfe-Empfänger. Auch hier wurde ein Antrag auf Gebührenbefreiung abgelehnt - zu Unrecht, wie das Bundesverfassungsgericht nun in beiden Fällen entschied. Es verstoße gegen den grundgesetzlichen Gleichheitssatz, wenn Menschen, die knapp über den Regelsätzen für Sozialleistungen liegen, nicht befreit werden. Sie hätten sonst weniger Geld übrig, als ihnen nach Hartz IV oder dem Sozialhilfegesetz (SGB XII) zustünde.
Finden Sie den günstigsten Stromanbieter aus Ihrer Region. Daten eingeben und vergleichen.
Zwar gehe es in absoluten Zahlen nur um relativ geringe Summen, so das Gericht. Der Betrag bedeute jedoch "eine intensive Belastung", da den Betroffenen nur die für die Deckung des Existenzminimums konzipierten Leistungen zur Verfügung stünden. Das Interesse am Empfang von Rundfunksendungen sei durch die im Grundgesetz garantierte Informationsfreiheit geschützt. Die Rundfunkgebühren betragen derzeit pro Monat 5,76 Euro (ohne Fernsehen) bzw. 17,98 Euro (mit Fernsehen).
Quelle: dpa
Mandy schrieb:
am 7. Februar 2012 um 09:41:21
(4)
(2)
GEZ Gebühren
die ,die arbeiten gehen und nicht viel Fernsehn schauen werden bestraft und die den ganzen Tag nichts tun, können schön
gemütlich Fernsehn schauen und das kostenlos (verkehrte Welt) dann sollen sie wenigstens die hälfte bezahlen.Das könnten sie ,wenn weniger Schnaps ,Bier und Zigaretten gekauft werden.
mehr
Kommentar melden
Rudolf schrieb:
am 18. Januar 2012 um 00:06:34
(6)
(0)
GEZ Gebühren
So jetzt sollen auch Blinde und Gehörlose GEZ Gebühren bezahlen, davon werden dann Moderatorinen mit 600.000 Euro
Jahresgehalt bezahlt, drittklassige Politiker werden zu Indentanten und erhalten ebenfalls hohe sechsstellige Gehälter, der Rest wird dann den Sportmillinären in den Rachen geworfen.
mehr
Kommentar melden
Uli schrieb:
am 3. Januar 2012 um 19:02:16
(7)
(1)
Fernsehen ade
Dann wird in Zukunft kaum noch Gebühren in die Kasse fließen, da 70% der Bevölkerung arm sein wird.
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Die Spezialkollektion für jede Kör-
perform: perfekt für Business und Freizeit. zum XXL-Special
Extravagante und schicke Damen-
mode für die neue Saison: jetzt online bestellen. von WENZ
Edle Design-Möbel, die Platz sparen und Stauraum bieten - jetzt günstig!
von FASHION FOR HOME
Neuer Besitzer blätterte mehr als 70 Millionen Euro hin. zum Video