Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Wirtschaft >

Arzneimittelpreise: Pharmalobby diktiert Gesetzesänderung Nr. 4

...

Pharmalobby diktiert Gesetzesänderung Nr. 4

27.09.2010, 17:06 Uhr | Spiegel Online

Die Pharmalobby schlägt zurück (Foto: Archiv)

Die Pharmalobby schlägt zurück (Foto: Archiv)

Die Pharmakonzerne sahen schon wie die Verlierer des neuen Arzneimittelgesetzes aus - bis ihre Lobby zuschlug. Nun können sie schon wieder einen grandiosen Erfolg feiern. Zu Lasten der Patienten und Beitragszahler.

Wenn ein neues Medikament auf den Markt kommt, unterscheiden Mediziner zwischen Wirksamkeit und Nutzen. Ein Cholesterinsenker zum Beispiel ist dann wirksam, wenn er die Blutfettwerte senkt und seine Nebenwirkungen sich in Grenzen halten. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird das neue Medikament zugelassen. Der Nutzen dagegen zeigt sich oft erst später: Er tritt dann zutage, wenn Patienten tatsächlich weniger Herzinfarkte oder Schlaganfälle bekommen als ohne das Präparat - oder wenn sie schlicht länger leben.

Doch der Zusammenhang zwischen Wirksamkeit und Nutzen existiert häufig gar nicht. Manchmal verbessern sich zwar Cholesterinwerte, Blutdruck oder das Wachstums eines Tumors wird gebremst - den Patienten geht es aber trotzdem nicht besser. Sie leben nicht länger, sie bekommen genauso häufig Herzinfarkte oder Schlaganfälle wie ohne das Präparat. Es haben sich also nur die messbaren Werte geändert - sonst nichts. Solche Präparate verfügen über keinen "patientenrelevanten Nutzen", wie die Fachleute sagen.

Partner-Angebot
Jobs im Gesundheitswesen
Jobs in der Medizin- und Gesundheitsbranche (Foto: Archiv)

Finden Sie aktuelle Stellen- angebote für Ärzte, Arzthelfer und Pflegepersonal in Ihrer Wunschregion.

Jobsuche starten

Pharmakonzerne stellen dagegen gern die Wirksamkeit ihrer Pillen in den Vordergrund, die Nutzendebatte mögen sie nicht besonders. Hintergrund: Unabhängige Wissenschaftler entdecken häufig, dass viele angebliche Neuheiten zwar im Körper wirken, aber keinen Vorteil gegenüber bisherigen Präparaten haben. Es handelt sich also um "Scheininnovationen". Dennoch sind solche Neuheiten meist extrem teuer. Bisher kann der Gemeinsame Bundesausschuss aus Kassen und Ärzten (G-BA) solche Arzneimittel, deren Nutzen nicht nachgewiesen ist, von der Verordnung als Kassenleistung ausschließen. Ärzte dürfen ihren Patienten diese Präparate dann nicht mehr aufs Kassenrezept schreiben.

Der Nutzen ist automatisch gegeben

Genau solche Verbote unmöglich zu machen, ist das Ziel der Pharmalobby - und unter der schwarz-gelben Bundesregierung steht sie kurz vor dem Ziel. Denn sie hat es geschafft, dass das Arzneimittelgesetz so verändert wird, dass nicht mehr unterschieden werden darf zwischen der Zulassung und dem Nutzen eines Präparats, genauer: Dass mit der Zulassung automatisch der Nutzen gegeben ist.

Quizze
Rätseln Sie sich schlau!
Rätseln Sie sich schlau! (Foto: Archiv)

Sind Sie ein echter Wirtschafts-Experte? Testen Sie Ihr Wissen!

Wie der Spiegel am Wochenende bereits vorab berichtet hat, ist es der zweite Erfolg der Pharma-Multis binnen Monatsfrist: Schon vor zwei Wochen hatten sie ihre Forderung durchgesetzt, dass nicht der Gemeinsame Bundesausschuss, sondern das leichter beeinflussbare Gesundheitsministerium in einer Rechtsverordnung die Kriterien festlegen darf, nach denen der zusätzliche Nutzen neuer Arzneimittel künftig bewertet wird.

Vorformuliert hat beide Änderungswünsche eine der bundesweit führenden Pharmakanzleien: Clifford Chance. Sie erarbeitete im August im Auftrag des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (VfA) ein Gutachten mit dem sperrigen Titel "Stellungnahme zur Bindungswirkung der arzneimittelrechtlichen Zulassungsentscheidung auf die sozialrechtliche Nutzenbewertung", das Spiegel Online vorliegt. Dort heißt es unter Punkt fünf: "Der Beschluss über die Nutzenbewertung darf nicht den Feststellungen der Zulassungsbehörde (...) widersprechen."

Anzeige
Girokonto für 0,- Euro
Girokonto für 0,- Euro

Das kostenlose Top-Girokonto - ohne Mindestgehaltseingang.
Jetzt informieren

Aber auch die schönste juristische Formulierung bleibt nutzlos, wenn sie nicht von Politikern übernommen wird - eine Sorge, die den VfA allerdings nicht quälen muss. Denn die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben nun den Änderungsantrag Nr. 4 zum Arzneigesetz eingebracht, der dem Anliegen der Pharmalobby entgegenkommt. Dort heißt es in großer Ähnlichkeit zu dem VfA-Papier von Clifford Chance, der Gemeinsame Bundesausschuss dürfe den "medizinischen Nutzen eines Arzneimittels nicht abweichend von der Beurteilung der Zulassungsbehörde bewerten". In Paragraf 92 wollen die Regierungsfraktionen sogar den Satz einfügen: Er dürfe nur dann "die Verordnung von Arzneimitteln einschränken oder ausschließen, wenn die Unzweckmäßigkeit erwiesen ist".

Es folgt die Umkehr der Beweislast

Bisher war es genau andersherum: Die Pharmafirmen mussten in Studien nachweisen, dass ihr Präparat einen Nutzen hat - wenn sie das nicht konnten, droht der Ausschluss von der Verordnung. Nun folgt also die Umkehr der Beweislast - die meist aber nicht möglich ist. "Man kann nicht beweisen, dass etwas nicht existiert", empört sich Wolfgang Kaesbach, der Leiter des Bereichs Arzneimittel beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen. Das gehe logisch schon nicht.

Man könne zum Beispiel sagen, es gebe keine Belege, dass ein grüner Schwan existiert. Man könne aber nicht beweisen, dass ein grüner Schwan nicht existiert. So sei es auch bei Arzneimitteln: Dass etwas unzweckmäßig ist, lässt sich kaum beweisen, zumal die Pharmafirmen selbst die Studien durchführen. Man müsse deshalb eher davon ausgehen, dass ein Präparat nichts nützt, wenn die Pharmafirma den Nutzen in ihren Studien nicht nachweisen kann.

Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sieht mit der geplanten Änderung eine große Gefahr für Patienten, wie der Leiter der Abteilung Arzneimittel, Thomas Kaiser, erklärt: "Viele Präparate wie Glinide oder Clopidogrel, die wir bisher negativ bewertet haben, könnten künftig nicht mehr ausgeschlossen werden."

Häufig sei es zum Beispiel so, dass zwei Präparate ähnlich gut wirken, bei einem sich im Lauf der Jahre aber herausstelle, dass es mehr Nebenwirkungen habe. Dann sei es sinnvoll, dass die Patienten von diesem Präparat auch verschont werden. Für das IQWiG, das vor fünf Jahren als unabhängige Prüfeinrichtung gegründet wurde, könnte die Gesetzesänderung die Entmachtung bedeuten.

Das Versprechen von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), man führe künftig eine Nutzenbewertung für alle Arzneimittel ein, bezeichnet Kaesbach nach dem nun bekannt gewordenen Änderungsantrag als "nicht haltbar". In Wirklichkeit gehe es nur noch um die Bewertung eines Zusatznutzens. "Das heißt aber im Umkehrschluss, dass der Nutzen eines Präparats künftig schon durch die Zulassung bewiesen sein soll. Das ist der Wahnsinn!", so Kaesbach. Den Interessenverbänden der Pharmakonzerne sei es "grandios gelungen, die Politik einzuleimen". Für die Patienten bedeute dies, dass sie künftig weiter mit Mitteln behandelt werden könnten, die nichts nützen oder sogar ein höheres Schadenspotential haben.


Spiegel Online  

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Arzneimittelpreise: Pharmalobby diktiert Gesetzesänderung Nr. 4" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Arzneimittelpreise: Pharmalobby diktiert Gesetzesänderung Nr. 4" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (34)

zum Forum

Thema: "Arzneimittelpreise: Pharmalobby diktiert Gesetzesänderung Nr. 4"

HRW schrieb: am 27. September 2010 um 19:30:02
(0) (0) Pharmalobby
OK. Wenn das so ist schlage ich vor, daß die Ärzte verpflichtet werden die billigsten Medikamente mit dem größten Nutzen zu
verschreiben und zwar von den Patienten und Krankenkassen, notfalls über den gerichtlichen Weg. Sie und die Apotheker müssen auch gezwungen werden notfalls Medikamente aus dem Ausland zu beschaffen, die billiger sind bei gleicher Wirksamkeit und gleichem Nutzen und zwar aus Gründen der Vorsorgepflicht gegenüber dem Patienten, da keiner mit Schulden richtig gesund wird.
mehr Kommentar melden

Rentner schrieb: am 27. September 2010 um 18:58:41
(0) (0) FDP und CDU Lobbyisten
2013 ist bald hier.

Kommentar melden

Jaegerin schrieb: am 27. September 2010 um 18:42:16
(0) (0) 4. Änderung
Keiner sollte vergessen, dass diese Regierung durch reine Klientelparteien gebildet ist. Volkspartei, dieser Begriff dient nur
zur Täuschung der Bürger. Und woher sollen die Parteispenden kommen? Wieviel wird die Pharmaindustire wohl in die Kassen der herrschenden Parteien gespült haben? Spenden gibt es nicht umsonst. Da wird schon einen Gegenleistung erwartet.
mehr Kommentar melden

alle Kommentare
Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Shopping

Einkaufswelt
Passform-Mode für Herren
Premium-Mode mit perfekter Passform - von RAPHAELA by BRAX

Die Spezialkollektion für jede Kör-
perform: perfekt für Business und Freizeit. zum XXL-Special

Einkaufswelt
Mode von Laura Kent
Neue Frühlings-Trends von Laura Kent - bei WENZ

Extravagante und schicke Damen-
mode für die neue Saison: jetzt online bestellen. von WENZ

Einkaufswelt
Grills und Gartenkamine
Grills & Gartenkamine von plus.de

Jetzt aus über 150 Marken-Grills den passenden auswählen!
bei plus.de

Einkaufswelt
Alles gut verstaut
Möbel, die viel Stauraum bieten - jetzt bei FASHION FOR HOME

Edle Design-Möbel, die Platz sparen und Stauraum bieten - jetzt günstig!
von FASHION FOR HOME


Downloads & Shops

Minus 29%: CutOut PRO
CutOut PRO (Quelle: Softwareload)

Der Meister für feinste Freistellungen und präzise Montagen. mehr

THW Simulator 2012
THW Simulator 2012 (Quelle: rondomedia)

Fahrzeuge bergen, Brücken bauen und mehr. Jetzt kaufen

Badeurlaub in Kroatien ab 572,- €/P.
Last Minute bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4-Sterne- Hotel mit AI und Flug.


Aus anderen Bereichen

Massenansturm wird zur tödlichen Falle
Massenanstrum auf den Mount Everest: Wenn zu viele Menschen bei gutem Wetter den Aufstieg versuchen, kann es an einigen Stellen zum Stau kommen - eine potentiell tödliche Falle bei Wetterumschwung

Mount Everest: weitere Leiche entdeckt. mehr

Explosionsgefahr bei Hertha BSC
Michael Preetz hat in Berlin zwei Abstiege erlebt. (Quelle: imago)

Medien: Manager Preetz soll weg. mehr


Anzeigen

Anzeige

Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige