15.11.2011, 13:44 Uhr | dapd, AFP
E.ON hat seine Drohung wahr gemacht: Der Energieriese ist als erster deutscher Kernkraftwerksbetreiber wegen der Stilllegung seiner Meiler vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Die Beschwerde des Düsseldorfer DAX-Konzerns ist in Karlsruhe eingegangen. Mit dem Schritt macht E.ON einem Unternehmenssprecher zufolge einen Schaden im "hohen einstelligen Milliardenbereich" geltend.
Die Klageschrift umfasse 276 Seiten, teilte eine Gerichtssprecherin mit. E.ON sei durch das Atom-Moratorium in der Folge der Katastrophe im japanischen Fukushima und durch die Novelle des Atomgesetzes im Juli dieses Jahres erheblicher Schaden entstanden, betonte der Sprecher des Kernkraftbetreibers.
Die Klage richtet sich gegen die jüngste Atomgesetznovelle, weil sie keine Entschädigung für den laut E.ON enteignungsgleichen Eingriff enthalten habe. Der Konzern erwartet trotz der Einbußen durch die Abschaltung der Atommeiler für das Jahr 2011 vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen einen bereinigten Gewinn zwischen 9,1 und 9,8 Milliarden Euro. Unterm Strich sollen bereinigt 2,1 bis 2,6 Milliarden Euro übrig bleiben.
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Die Beschwerde richte sich ausdrücklich nicht "gegen den öffentlichen Willen zur Energiewende", betonte der Sprecher. Die frühzeitige Stilllegung der Kraftwerke stelle vielmehr einen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentum und die Berufs- und Gewerbefreiheit dar. "Aus unserer Sicht ist dieser Eingriff ohne entsprechende Entschädigung verfassungswidrig", erklärte der Sprecher.
Die deutschen Kraftwerksbetreiber wurden von der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima und den politischen Konsequenzen in Deutschland kalt erwischt. Sechs Reaktoren wurden sofort heruntergefahren und gingen später samt der Anlagen in Krümmel und Brunsbüttel nicht wieder ans Netz. Für die anderen Meiler wurden die erst im Herbst davor beschlossenen Laufzeitverlängerungen im Sommer wieder zurückgenommen.
Die Konzerne müssen den im Voraus bereits verkauften Strom nun teurer auf andere Art beschaffen. Zudem fallen hohe Abschreibungen und Rückstellungen auf im Wert geminderte Anlagen an. Der E.ON-Sprecher verwies in diesem Zusammenhang auf die "Entwertung der Investitionen". Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechne das Unternehmen im kommenden Jahr.
Neben E.ON hatten auch weitere Kraftwerksbetreiber mit einem juristischen Nachspiel gedroht. Die Entscheidung von Vattenfall über eine mögliche Klage steht noch aus. Der Konzern erklärte, er erwarte eine "faire Kompensation" des Bundes. In den vergangenen Jahren hatte Vattenfall 700 Millionen Euro in die Reaktoren Krümmel und Brunsbüttel gesteckt. Die Bundesregierung betrachtet den Atomausstieg als rechtmäßig.
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Quelle: AFP , dapd
Harry-B schrieb:
am 14. November 2011 um 21:04:23
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@ Ag
Ich vermute, Sie haben Tschernobyl nicht miterleben müssen wie ich. Keine weiteren Atomkraftwerke. Und Sie lieber Ag können sich
freiwilligals Helfer für Fukushima melden.
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Gitta schrieb:
am 14. November 2011 um 20:24:56
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Die armen Stromkonzerne tun mir ja so leid...
Die AKW die vom Netz genommen wurden entsprachen doch in wesentlichen Punkten nicht den
Sicherheitskriterien. Ein Beheben der gravierenden Sicherheitsmängeln hätte immense Geldbeträge der Konzerne erfordert,und zum Teil wäre es eventuell dann nicht mehr lukrativ gewesen diese zu betreiben. Manager der Stromriesen wollen nur große Geldbeträge vom Steuerzahler eintreiben. Namen der Unverschämten merken und Produktver-
weigerung praktizieren. Die haben uns jahrelang über den Strompreis abgezockt!!
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Ag schrieb:
am 14. November 2011 um 20:21:46
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(26)
Quatsch...
...bitte Recherche betreiben! Halbwissen und damit verbundene Meinungsäußerungen führen zu nix...Harry...außer zu Frust...
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