01.11.2011, 15:19 Uhr | dpa
Ein Urteil des Landessozialgerichts Hessen stärkt die Rechte von Arbeitnehmern - auch wenn sie ihrer Arbeit nicht legal nachgehen, genießen sie Versicherungsschutz. Wir erläutern Ihnen das Urteil.
Schwarzarbeiter müssen bei Arbeitsunfällen entschädigt werden. Laut einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt (Az.: L 9 U 46/10) schließt auch eine illegale Beschäftigung einen Unfallversicherungsschutz nicht aus. Hintergrund der Klage war ein schwerer Unfall eines Serben (20), der mit Touristenvisum, aber ohne Arbeitserlaubnis nach Deutschland zu seinem Onkel gereist war. Er bekam einen Job vermittelt und erlitt auf einer Baustelle bei einem Stromschlag schwerste Verbrennungen. Ihm mussten Gliedmaßen amputiert werden. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.
Die Darmstädter Richter gaben allerdings dem in Frankfurt am Main wohnenden Kläger Recht und verurteilten die Berufsgenossenschaft dazu, den Arbeitsunfall anzuerkennen. Der Mann habe als abhängig Beschäftigter gearbeitet. Ihm sei ein Stundenlohn versprochen worden und unter anderem auch Werkzeug zur Verfügung gestellt worden. Dass kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen worden sei, sei unerheblich. Es sei versicherungsrechtlich nicht relevant, dass der Kläger "schwarz" gearbeitet habe. Auch verbotenes Handeln schließe den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nicht aus.
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Quelle: t-online.de , dpa
edmund schrieb:
am 1. November 2011 um 17:44:14
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Schwarzarbeiterunfall
Firmen, die Schwarzarbeiter beschäftigen gehören geschlossen. Wenn aber die Be.-Genossenschaft bei Unfall eines
Schwarzarbeiters zahlen muß, müßte auch die Krankenkasse bei anschließender Behandlung zahlen. Ergo: Alle Arbeitnehmer sollten schwarz arbeiten! Sie bekommen Unfallrente werden verarztet und Steuer brauchen sie auch nicht zahlen.
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Bravo! schrieb:
am 1. November 2011 um 17:11:28
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@RudiRatlos
Endlich einer, der nicht nur polemisiert, sondern die rechtliche Seite kennt!
In diesem Fall hat wieder einmal ein skrupelloser
Arbeitgeber versucht, auf Kosten eines unwissenden und von ihm abhängigen Arbeitnehmer finanziellen Profit zu ziehen. Wer hat hier versucht, die Berufsgenossenschaft zu besch...?
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RudiRatlos schrieb:
am 1. November 2011 um 16:41:18
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(3)
Versicherungsschutz
Erstaunlich wieviel Unwissen es gibt - Berufsgenossenschaft ist nun einmal nicht solidarisch (hälftig AG AN) finanziert,
sondern nur durch den AG. Seid froh! Es gab schon genug Versuche, die AN zur Beitragszahlung mit ins Boot zu holen, sprich: Wegeunfälle aus der BG-Versicherung herauszunehmen!
Da der AG ihn "ordentlich" hätte beschäftigen können, d.h. auch Beiträge an die BG nach Gefahrtarif und Lohnsumme abführen, womit er versichert worden wäre - ist diese Entscheidung korrekt!
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